Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 13-November.pdf

- S.10

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- 701 -

Diese "Geschichte" dauert schon länger.
Im Stadtsenat wurde das bereits einmal
zurückgestellt um weiter zu beraten. Es ist
so, wie es manchmal geht - zuletzt im Anlagenbeirat -, wenn viele ExpertInnen,
GutachterInnen und Sachverständige tätig
sind. Die Entscheidung muss letztendlich
doch die Politik treffen.
Für mich ist das in gewisser Weise eine
Kuriosität. Wir haben uns jedoch dazu
entschlossen, diese Chance doch wahrzunehmen. Es geht darum, dass
Mag. Asinger der Stadtgemeinde Innsbruck angeboten hat, verschiedene Verträge mit Leasingfirmen auf ihre richtige
Abrechnung zu prüfen und eine Rückforderung allenfalls überhöhter Leasingraten
zu überprüfen.
Mag. Asinger kam in einem Gutachten und
einer gutachterlichen Stellungnahme zum
Schluss, dass mit dem Grundstück betreffend Volksschule Hötting dieser Rückforderungsanspruch bestehen würde.
Daraufhin haben wir einen Rechtsanwalt
beauftragt. Dieser erhob, inwieweit Erfolgsaussichten - falls es ein Verfahren
gäbe - bestehen. Es gibt noch ein anderes
Gutachten von Rechtsanwalt Dr. Pegger,
mit dem Ergebnis, dass die Rückforderungsansprüche nur mit hohem Prozessrisiko gerichtlich durchsetzbar wären.
Wir haben uns auf einen Aufteilungsschlüssel geeinigt. Sollten die Rückforderungsansprüche nicht zu Recht bestehen
und dieses Gutachten das Geld nicht wert
sein, verlieren wir nichts. Im positiven Fall
bekommen wir einen Prozentanteil. Diesen konnten wir auf 35 % des obsiegten
und eingetriebenen Betrages steigern (abzüglich anteiliger Betreibungskosten).
Ich bin immer noch skeptisch und überlasse es Ihrer Beurteilung, werde aber zustimmen.
9.

I-RA 385/2011
Markthalle, Übernahme durch die
Stadtgemeinde Innsbruck

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 19.10.2011:
1.

Die Stadtgemeinde Innsbruck nimmt
das Angebot der Landwirtschafts-

GR-Sitzung 17.11.2011

kammer Tirol (LK) sowie der Wirtschaftskammer Tirol (WKO) auf
Grundlage des Schreibens vom
8.8.2011 an.
2.

Für die gesamte Abwicklung dieses
Rechtsgeschäftes sowie die Übernahme des Baurechtes wird der öffentliche Notar Dr. Schwarz, Bozner
Platz 4, 6020 Innsbruck,, beauftragt
und erfolgt die Abwicklung in Abstimmung mit der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten.

Die in Betracht kommenden Verlängerungen von Mietverträgen erscheinen bis
längstens Ende 2013 möglich, sofern damit nicht unbefristete Vertragsverhältnisse
entstehen.
Zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes, welcher uns in der Stadtgemeinde
Innsbruck bereits seit längerem beschäftigt, begrüße ich die Vertreter der Beamtenschaft, den Kammerdirektor der Landwirtschaftskammer (LK), Dipl.-Ing. Norz,
Dr. Schellhorn von der Wirtschaftskammer
(WKO), Frau Wurnitsch und Herr Birlmair.
Viele erinnern sich sicher an die Ausgangslage. Vor geraumer Zeit wurde die
Rückführung des Baurechtes an die
Stadtgemeinde Innsbruck herangetragen.
Die Wirtschaftskammer (WKO) schlug eine
bestimmte Summe vor. Seitens der Stadtgemeinde Innsbruck wurde nicht berücksichtigt, dass es auch eine Betriebspflicht
gibt, welche den Rückforderungsanspruch
entsprechend senken müsste.
Letztlich war es so, dass es ein Gutachten
über die Bewertung dieses Baurechtes mit
dieser möglichen Kubatur, die nach der
Studie "Innsbruck an den Inn" dort möglich
sein könnte, gab.
Die Haltung von Seiten der Stadt Innsbruck hat sich letztendlich durchgesetzt
und zum Erfolg geführt. Wir können die
Markthalle jetzt um einen symbolischen
Euro zurückerhalten.
Es wurde viel darüber gesprochen und ich
kann mir auch in Anwesenheit der Vertreter der Landwirtschaftskammer Tirol (LK)
und Wirtschaftskammer Tirol (WKO) den
Vorwurf nicht ersparen, dass man eine
Markthalle so betreiben kann, dass sie ein
Erfolg wird. Es ist objektiv feststellbar,