Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 13-November.pdf
- S.89
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Im Vergleich zu 2009 sind 4 Planstellen weggefallen. Im Rückblick der
letzten 5 Jahre wurde die Anzahl der Dienstposten um insgesamt 117
(ca. 7,6 %) reduziert.
Iststand
Der tatsächliche Stand zum Jahresende betrug 388 Bedienstete
(- 3,2 %) im Schema I/III und 1.188 Bedienstete (+ 16,6 %) im Schema
II/IV, zusammen also einschließlich der zur Dienstleistung zugewiesenen städtischen Mitarbeiter (insgesamt 184) 1.576 Bedienstete. Der
erhöhte Personalstand im Schema II/IV war einerseits darauf zurückzuführen, dass in Mutterschutz bzw. Karenz befindliche Bedienstete zu
ersetzen, auf Grund des Arbeitsplatzsicherungsgesetzes aber im Stellenplan weiterhin auszuweisen waren. Andererseits war eine Reihe von
Bediensteten auf Teilzeitbasis beschäftigt. Auf die Gesamtanzahl der
zum Jahresende 2010 im Stand geführten Arbeitnehmer entfielen 379
Teilzeitbeschäftigte, was einer Summe von 213 Vollbeschäftigten entsprach. Die Anzahl der Vollbeschäftigten betrug somit 1.410.
Personalstruktur
Von den 1.576 Bediensteten des Stadtmagistrates (Stand 31.12.2010)
waren 1.327 Vertragsbedienstete (ohne Lehrlinge) und 249 Pragmatisierte. Dazu kamen 8 Lehrlinge, die in verschiedenen Bereichen der
Magistratsabteilungen III und V in Ausbildung standen. 339 Vertragsbedienstete waren unkündbar gestellt (2009: 1.309 Vertragsbedienstete, davon 395 unkündbar und 260 Pragmatisierte). Die Frauenquote
zum Jahresende 2010 belief sich auf 45,4 % gegenüber 44,7 % 2009.
Der durchschnittliche Pro-Kopf-Aufwand einschließlich Lohnnebenkosten (ohne Berücksichtigung der Lehrlinge und gegen Refundierung
zugewiesene Mitarbeiter) betrug 2010 € 42,3 Tsd. (2009: € 42,6 Tsd.).
Nebengebühren
Die im Sinne des Innsbrucker Gemeindebeamtengesetzes bzw. der
Nebengebührenverordnung der Landeshauptstadt Innsbruck an die
aktiven Bediensteten geleisteten Vergütungen und Zulagen beliefen
sich (mit Ausnahme der Verwaltungsdienstzulage) auf € 7,218 Mio.
Gegenüber dem Vorjahr hat der Aufwand um € 501,6 Tsd. (+ 7,5 %)
zugenommen.
Belastungszulage
Im Zuge der Durchsicht des Lohnartenkataloges hat die Kontrollabteilung stichprobenartig in die unter dem Titel „Belastungszulage“ unter
den Lohnarten 350, 354 und teilweise 722 zur Auszahlung gelangten
Entgelte Einsicht genommen. Im Rahmen der bis zum Jahr 1965 rückverfolgbaren rechtlichen Grundlagen hat die Kontrollabteilung bemerkt,
dass nur der anfänglich in dieser Angelegenheit durch den Stadtrat
gefasste Beschluss (vom 16.12.1965) den Bestimmungen des damals
geltenden IGBG 1956 (§ 26 Abs. 2) entsprochen hat, für alle später
ergangenen Regelungen aber im Lichte des IGBG 1970 eine verordnungsmäßige Festlegung durch den GR erforderlich gewesen wäre.
Zum begünstigten Personenkreis der Zulagenempfänger gehörten zum
Prüfungszeitpunkt Mitarbeiter des Referates Besoldung, Amtsärzte für
die Durchführung von Prostituiertenuntersuchungen, Mitarbeiter der
Namensschalter im Bereich der Mindestsicherung sowie Mitarbeiter
des Referates Wohnungsvergabe. Das finanzielle Volumen dieser Zulage belief sich 2010 auf € 43,9 Tsd.
Zl. KA-05871/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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