Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf

- S.7

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1.

Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen

Bgm. Willi: Laut § 25 Abs. 1 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der
Gemeinderat die Zulässigkeit von Ton- und
Bildaufnahmen zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
2.

GRin Walczak Bènèdicte (GRÜNE),
GR Carli Thomas (GRÜNE) und
GRin Hörmann Angelika (GRÜNE),
Angelobung

Die Anwesenden erheben sich von ihren
Sitzen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel nach
§ 12 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) leisten die Ersatzmitglieder des Gemeinderates, Walczak
Bènèdicte (GRÜNE), Carli Thomas
(GRÜNE) und Hörmann Angelika (GRÜNE)
mit den Worten "Ich gelobe" das Gelöbnis in
die Hand des Bürgermeisters.
3.

Genehmigung der Niederschrift
über die Sitzung des Gemeinderates vom 15.11.2018 (10. Sitzung)

Bgm. Willi: Die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 15.11.2018
wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates
übermittelt.
Erhebt sich gegen die Fassung des Protokolls ein Einwand?
Beschluss (einstimmig):
Die Niederschrift über vorstehend angeführte Sitzung des Gemeinderates wird genehmigt.
4.

Genehmigung der Tagesordnung

Bgm. Willi: Die Tagesordnung ist Ihnen
zeitgerecht zugegangen.
Ich darf bekannt geben, dass nachstehend
angeführter Punkt von der Tagesordnung
abgesetzt wird:

GR-Sitzung 28.02.2019

Zu Punkt 5., Anträge des Stadtsenates:
j)

Kontaktzentrum für Alkoholkranke
Matthias-Schmid-Straße 10

Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte einen Einwand?
Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung wird genehmigt.
Ich beantrage, nachstehend angeführten
Punkt in die nicht öffentliche Sitzung zu verweisen:
Zu Punkt 5., Anträge des Stadtsenates:
h)

Übertragung Eigentumsanteile, Vorkaufsrecht

Beschluss (einstimmig):
Der Verweisung vorstehend angeführten
Punktes in die nicht öffentliche Sitzung wird
zugestimmt.
5.

Totengedenken

Bgm. Willi: Hoher Gemeinderat, ich darf
Sie bitten, sich von den Sitzen zu erheben.
(Die Anwesenden erheben sich zu einer
Trauerminute von ihren Sitzen.)
5.1

Msgr. Prof. OStR Dr. Mayr Franz
MAS, ausgezeichnet mit dem Sozialehrenzeichen der Stadt Innsbruck, verstorben am 25.01.2019
im 80. Lebensjahr

Franz Mayr wurde am 19.11.1939 in Strassen in Osttirol geboren. Die frühen Jahre
seiner Kindheit waren von den Schrecken
des 2. Weltkrieges geprägt. Knapp nach
Kriegsende, im Herbst 1945, wurde er in
seinem Heimatdorf in die Volksschule eingeschrieben. Mit 12 Jahren kam er nach
Schwaz, wo er das Bischöfliche Gymnasium
besuchte. Danach trat er in das Priesterseminar der Diözese Innsbruck ein, damals
noch als "Apostolische Administratur Innsbruck-Feldkirch" bezeichnet.
Franz Mayr studierte an der Universität Innsbruck Theologie und schloss das Doktoratsstudium im Jahr 1971 ab. Nachdem er
bereits 1966 zum Priester geweiht worden
war, konnte er neben dem Studium auch als