Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf
- S.40
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tungsgerichtshof (VWGH) nichts anderes
übrig geblieben, als zu sagen, dass das
Institut gar nicht geht. Es wurde daher in
Kauf genommen, dass etwas anderes gesagt wurde, als der Verfassungsgerichtshof (VGH) im Jahre 1929 von sich gegeben hat. Mehr wurde nicht geschrieben.
Die nicht ausgesprochenen Motive muss
sich jeder selber denken.
StRin Mag.a Pitscheider: Wie wir das Urteil von Ihnen zugestellt bekommen haben, Dr. Brugger, werden sicher in den
Stadtteilen Vill und Igls die Sektkorken geknallt haben. Einen Betrag in der Höhe
von über € 600.000,-- auf 15 Personen
aufzuteilen, die nichts dafür tun müssen,
das ist gut und das hätte ich auch gerne.
Es ist jetzt ein Unrecht geschehen, daher
ist auch die Hauptteilung, die damals passiert ist, ein Unrecht. Das ist nicht nur ein
Krimi, sondern ein verdammt schlechter,
wenn man sich die Geschichte durchliest,
wer, was beschlossen hat. Dies wurde von
ihnen selber beschlossen und die Stadt
Innsbruck stand irgendwo am Rande. Das
Eigentum wurde sich sozusagen "unter
den Nagel gerissen".
Wir haben im Stadtsenat die Bescheide
der Agrarbehörde bzw. des Agrarsenates
behandelt und diese haben vor Präpotenz
nur mehr so gestrotzt. Es bleibt Unrecht.
Ich hoffe doch, dass es irgendwo noch einen Weg gibt, wo man einhacken kann,
denn ich finde die Vorgangsweise eine
absolute Frechheit.
GR Haller: Ich bin froh, dass wir diesen
Weg beschritten haben. Es kann uns jetzt
kein Mensch vorwerfen, dass wir etwas
verabsäumt hätten. Zur Teilung in Vill habe ich eine Verständnisfrage an
Dr. Brugger.
Die Teilung wurde in den 50er-Jahren vorgenommen. Haben diese damals gewusst,
dass es im Jahre 1929 ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VGH) gegeben
hat? Es wurde mir immer erzählt, dass die
Stadt Innsbruck 10 % des wertvollen Waldes wollte. Die 90 % der anderen Flächen
waren Vogelschutzgebiet. Stimmt das?
Das wurde mir immer so berichtet. Jeder,
der weiß, welchen Wert ein Vogelschutzgebiet hat, kann sehen, dass man mit den
10 % halbwegs in eine Richtung kommt.
GR-Sitzung 15.12.2011
Dass dort nun eine Mülldeponie entstanden ist, das liegt auch in der Verantwortung der Stadt Innsbruck. Es ist mir schon
klar, dass ein Betrag in der Höhe von
€ 600.000,-- für 15 Leute viel Geld ist. Das
ist ein Betrag von € 40.000,-- für jeden. In
anderen Bereichen wird relativ rasch mehr
verdient.
(Dr. Brugger: Aber nicht so leicht.)
Ich möchte wissen, ob es bekannt war,
dass Vill ein Vogelschutzgebiet und die
Stadt Innsbruck einen Wald bekommen
hat? Das möchte ich für mich selber wissen, da ich dann entscheiden kann, ob ich
weiter gehen möchte oder nicht bzw. ob
das Unrecht war oder nicht.
Dr. Brugger: Ich darf das so beantworten:
Mit Bescheid der 50er-Jahre wurde das
Hauptteilungsverfahren eingeleitet. Dort
war jener Bereich des Fremdkörpers, worüber ich schon ausgeführt habe, enthalten. Dagegen hat die Stadt Innsbruck Berufung erhoben. Die Berufung ist an den
Landesagrarsenat gegangen, dem damals
der Landesrat und selber Teilwaldberechtigte in Miemung, Eduard Wallnöfer, vorgesessen ist. Dieser war zugleich Bauernfunktionär, also Interessensvertreter, selber Betroffener und Richter in einer Person. Daher wurde die Berufung abgewiesen und festgestellt, dass die Gemeinde
sowieso nicht Eigentümerin dieses Gebietes bleiben und zugleich in der Agrargemeinschaft Mitglied sein kann.
Damals hat die Stadtgemeinde Innsbruck
nicht dagegen berufen. Später war im Jahre 1982 die Stadtgemeinde Innsbruck
ganz wesentlich dafür verantwortlich, dass
es dieses Präjudizerkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VGH) gegeben hat.
Das wurde damals so gesehen, dass
nichts mehr anderes übrig bleibt.
Es gibt daher sehr wohl - insofern haben
Sie, GR Haller Recht - in den Akten der
Stadtgemeinde Innsbruck die Überlegung,
wie der Schaden möglichst klein gehalten
werden kann? Welche Gebiete sind für die
Stadt Innsbruck interessanter als andere?
Man hat daher jene Gebiete bekommen,
die man damals als interessant betrachtet
hat. Das stimmt so, wie GR Haller gesagt
hat. Ich weiß nicht mehr, ob das andere
ein Vogelschutzgebiet war oder nicht.