Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf
- S.42
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Ich habe damit argumentiert, dass eine
Hauptteilung eine Enteignung ist. Dazu
habe ich ein höchstgerichtliches Erkenntnis, worauf ich mich stützen kann. Dann ist
die Sache rückabzuwickeln. Das hat mit
Gemeindegut Ja oder Nein gar nichts zu
tun.
Es hat dann in Igls die Besonderheit gegeben, dass in der zeitlichen Abfolge als
allerletztes die Agrarbehörde sehr wohl einen Bescheid gemacht hat, in dem das
schon hauptgeteilte Gebiet noch als Gemeindegut festgestellt wurde. Die Agrarbehörde hat damals offensichtlich nicht
gewusst, was wir alle wissen. Das hat uns
nichts genützt, denn darauf hat sich der
Verwaltungsgerichtshof (VWGH) nicht
eingelassen, sondern es war eine Hauptteilung und damit fragt man nicht mehr, ob
dies als Gemeindegut festgestellt wurde
oder nicht. Wegen dieser Sache alleine
hätten wir den Weg sicher nie bestritten.
Der Grund war, dass doch zwangsweise
mit Bescheid etwas weggenommen wurde
und ein öffentliches Interesse dafür fehlt,
dass eine solche Maßnahme gerechtfertigt
hätte. Ich bin nach wie vor dieser Meinung. Wir haben den Prozess nicht verloren, weil das kein Gemeindegut war, sondern weil der Verwaltungsgerichtshof
(VWGH) gesagt hat, dass eine Hauptteilung keine Enteignung ist. Es wurde damit
etwas anderes festgelegt als das, was ich
vorher wusste, nämlich jenes Erkenntnis
des Verfassungsgerichtshofes (VGH) aus
dem Jahre 1929.
GR Grünbacher: Ich bin den Ausführungen sehr dankbar. Wir haben in den Jahren 2006 und 2007 mit diversen Anfragen
das Ding ins Rollen gebracht. Ich bin froh,
dass wir das gemacht haben und werde
das nie vergessen. Über Recht und Gerechtigkeit müssen wir hier nicht mehr diskutieren. Ich nehme, um den Klassenkampf gleich vorwegzunehmen, ein Zitat
von Alt-Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
auf, der bei weitem nicht unserer Coleur
angehört: Das ist die größte Ungerechtigkeit seit dem Jahre 1945, was hier in Tirol
und auch in der Stadt Innsbruck passiert
ist. Das ändert auch nichts daran, dass es
jetzt anders gemacht worden ist.
Dr. Brugger hat alles völlig zu Recht ausgeführt. Ein alleiniges Eigentum, das
GR-Sitzung 15.12.2011
durch eine Hauptteilung durch Entscheidung des Agrarsenates, wo wiederum nur
Betroffene entscheiden, geschaffen wird,
mag sein was es will, aber sicher nicht gerecht. Wir haben nur eine Hoffnung, dass
wir auf diesen Gründen zumindest die
Widmungshoheit haben. Das werden wir
in diesem Zusammenhang sicher nie vergessen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Gruber.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es ist mir einiges besonders wichtig. Ich möchte auch
genau von dem wegkommen, dass das
ein Klassenkampf ist. Man muss das unabhängig von den persönlichen Eigenschaften oder zeitlichen Zuständigkeiten
sehen. Es hat keinen Sinn zu sagen, dass
sich alle Bauern dort bereichert haben. Ich
halte mich hier an die Meinung von GR
Mag. Fritz, dass man das genau auseinander halten muss, wer zu welcher Zeit
Eigentum gehabt hat und in welcher Stellung diese waren. Daher kann man nicht
sagen, dass sich alle Bauern bereichert
haben.
Man muss das auch vor dem Hintergrund
sehen, dass das in einem Klima geschehen ist, wo von Seiten des Landes Tirol
sowie der Verwaltung und den Behörden
immer ganz andere Signale gesendet
wurden. Man kann diese nicht aus der
Verantwortung entlassen und sagen, dass
die Behörde unabhängig gewesen wäre.
Die Gemeinde war der Meinung, dass uns
das jetzt nicht mehr zusteht. Zudem gab
es eine sehr starke Standesvertretung.
Diese hat man auf einer Ebene aufeinander losgelassen. Eine quasi unabhängige
Behörde - jetzt lehne ich mich sehr weit
hinaus - hat entschieden.
GR Mag. Fritz hat bereits ausgeführt, dass
man die Geschichte wie einen Roman lesen kann. Das Gutachten und die Protokolle sind teilweise sehr schwer zu lesen.
Man kommt dann ein bisschen in das
Denken hinein, das nicht mit dem Wissen,
das wir heute haben, übereinstimmt. Das
war damals eine andere Haltung.
Tatsache ist aber, deshalb haben wir versucht, jeden Strohhalm aufzunehmen,