Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.48

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- 806 -

Alpinistinnen vorgeschlagen wurden. Deshalb sind wir gegen die Benennung nach
einer männlichen Person.

Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ergänzend
möchte ich fragen, ob StRin Dr.in Moser
weiß, wer diese beiden Alpinistinnen gewesen wären.

18.2

(StRin Dr.in Moser: Ich glaube, es war eine
polnische Bergsteigerin mit dem Namen
Rutkiewicz, die kurzfristig mit einem Innsbrucker verheiratet war. Den zweiten Namen weiß ich leider nicht.)

Beschluss (einstimmig):

GRin Eberl: Es war Cenzi Sild (Tochter
des bekannten Historikers Julius Ficker).
In Nepal wurde sogar ein Berg nach ihr
benannt. Auch in Büchern des Österreichischen Alpenvereins (ÖAV) scheint sie
als ganz bekannte Bergsteigerin auf.
Der zweite Vorschlag war keine Alpinistin,
sondern eine sehr bekannte Architektin.
Es war Schütte-Lihotzky, die Erfinderin der
Frankfurter Küche, welche während der
"Baumann-Zeit" Architekturgeschichte geschrieben hat. Das waren die zwei Vorschläge der SPÖ.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, StRin
Dr.in Pokorny-Reitter, GRin Eberl und
GRin Marinell; 11 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
29.11.2011 (Seite 805) wird angenommen.
18.

18.1

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
IV 11453/2010
Mag. Spiegl Ferdinand, Nachtrag
für die im Oktober 2010 durchgeführte Dacherneuerung
Richardsweg Nr. 7

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 29.11.2011:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck dem
Eigentümer des Gebäudes Richardsweg
Nr. 7, Mag. Ferdinand Spiegl, für die im
Oktober 2010 durchgeführte Dacherneuerung einen Nachtrag in Form eines nicht
rückzahlbaren Baukostenzuschusses in
der Höhe von € 2.520,--.
GR-Sitzung 15.12.2011

IV 11543/2011
Gabl Ines und Mitbesitzer, Fenstersanierung - zweiter Bauabschnitt, Kochstraße Nr. 1

Antrag des Stadtsenates vom 29.11.2011:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
Eigentümerin Ines Gabl und Mitbesitzer
des Gebäudes Kochstraße Nr. 1, für die
Fenstersanierung, zweiter Bauabschnitt,
einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von € 4.015,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
19.

IV 11288/2011
Richtlinien zur Förderung von
personellen und/oder investiven
Maßnahmen in sozialökonomischen Betrieben, Verlängerung
des Geltungsbereiches für weitere drei Jahre

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 14.12.2011:
Die vorliegende Richtlinie zur Förderung
von personellen und/oder investiven Maßnahmen in sozialökonomischen Betrieben
wird um weitere drei Jahre, das heißt bis
31.12.2014, verlängert.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird ab dem
Haushaltsjahr 2012 beauftragt, die erforderlichen Mittel zeitgerecht unter der
Vp. 1/061000-757100 anzumelden.