Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf
- S.55
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meinderat/Ersatzgemeinderätin in der
Stadtgemeinde Innsbruck tätig ist, Geschäfte und Projekte machen darf, die im
Interesse der Stadtgemeinde sind. Ich
würde mich umgekehrt bedanken, wenn
ein Ersatzgemeinderat der Stadtgemeinde
Innsbruck, der seit über zwanzig Jahren
erfolgreich im Immobilienbereich tätig ist,
nur außerhalb der Stadtgrenzen Geschäfte macht.
Die AP Immobilienberatung GmbH ist seit
zwanzig Jahren ein äußerst seriöser Partner und wird auch von anderen Gemeinden beauftragt. Es war in Landeck der
Fall, dass die Eigentümerin die Stadtgemeinde Landeck war und es dort um eine
Verwertung ging. Hier ist es die andere
Seite, da wir einen Grund ankaufen wollten.
Wenn aus wirklich politischen Spielchen
Betriebe, UnternehmerInnen und Personen in die kriminelle Ecke gedrängt werden - das passiert in diesem Falle -, weise
ich das auf das Allerschärfste zurück. Ansonsten sitzen wir hier irgendwann einmal
in einem Gemeinderat, wo niemand mehr
in irgendeinem Bereich tätig sein kann und
für die Stadtgemeinde Innsbruck etwas
positives vorschlagen und machen kann,
das im Stadtsenat bzw. Gemeinderat beschlossen wird. Dann hört für mich die Arbeit im Sinne der positiven Entwicklung für
die Stadtgemeinde Innsbruck auf.
Ich komme noch einmal auf die Behauptung zurück, dass es keinen Auftrag geben
würde. Der Auftrag lag eindeutig vor. Es
wird auch behauptet, dass es keinen Auftrag von der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) gäbe. Das stimmt
auch nicht, denn die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) ist hier auch
als Käuferin aufgetreten und nicht als Verkäuferin. Für den Verkauf hat es einen
Auftrag gegeben.
Für dieses Geschäft, das der Aufsichtsrat
der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) noch prüfen sollte, darf ich aus
vier Schreiben, in denen das angeführt ist,
zitieren. Sie können auch kopiert werden,
wenn sie nicht ohnehin im umfangreichen
Akt aufliegen.
Es gibt ein Schreiben der AP Immobilienberatung GmbH an SenR Dr. Frischhut
vom 3.6.2004. Dort wird die Größe des
GR-Sitzung 15.12.2011
Grundstückes, die Lage, die Bewertung
usw. angeführt. Die Größe beträgt zirka
2.000 m2.
Anmerkung: Ich ersuche bei der Ankaufsentscheidung zu berücksichtigen, dass im
Falle eines Kaufabschlusses sämtliche
Kaufnebenkosten inklusive einer Courtage
in der Höhe von 2,75 % des Kaufpreises
zuzüglich Mehrwertsteuer für die AP Immobilienberatung GmbH von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
zu tragen sind.
Das ist ein Hinweis aber auch die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) hier als gewerblich tätig - unterliegt nicht
dem Konsumentenschutzgesetz (KschG)
im Sinne eines Privaten. Das bedeutet,
dass hier noch einmal ein Hinweis gesondert erfolgen hätte sollen, damit man von
dem Vertrag, der nicht zustande gekommen ist, quasi zurücktreten hätte können.
Es ist auch Eigenschaft von Maklerverträgen im Gegensatz zu anderen, dass,
wenn sie einen Anwalt beauftragen - hatten wir heute bereits - sie das Honorar
trotzdem zu bezahlen haben.
Beantwortung eingebrachter
dringender Anfragen
Zu Zl. I-OEF 188/2011
Bericht der Kontrollabteilung
über die Prüfung von Grundstücksgeschäften der Stadtgemeinde Innsbruck mit Wittauer
Mathilde, weitere Fragen zu
Grundstücksgeschäften (Die
Innsbrucker Grünen)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich möchte
die Anfragebeantwortung zur dringenden
Anfrage der Innsbrucker Grünen (Seite 851) hier gleich vornehmen. Beim Immobilienmakler wird das Honorar erst fällig, wenn es zu einem Kaufabschluss
kommt.
Ich fahre mit dem zweiten Hinweis vom
29.7.2004 fort. Hier geht es inhaltlich darum, was alles gemacht werden kann
(Schule im Westen, Verein im Osten, verschiedene Lösungsmöglichkeiten).
Nachsatz: Erst nach Kaufvertragsunterschrift betreffend der Teilliegenschaft Am-