Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.58

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Die Markthalle brauche ich nicht extra zu
erwähnen. Dort hat uns das Gutachten
gesagt, dass wir das Baurecht zurückerhalten und diese maximale Kubatur, die in
der Studie "Innsbruck an den Inn" vorgesehen ist, um € 1 Mio abgezinst und abgerechnet, zurücknehmen sollen. Wir haben
das nicht in Anspruch genommen. Es gibt
einen Markt mit VerkäuferInnen und KäuferInnen, NachfragerInnen und AnbieterInnen. Es entscheidet sich dann oft, warum man so ein Geschäft abschließt.
In Bezug auf den Griesauweg und auf die
Rossau kann ich nur sagen, dass die Familie Wittauer das nicht verkauft hat, weil
sie es gerne gemacht hat, sondern es gab
andere wirtschaftliche Hürden.
(GR Buchacher: Nassereith.)
Wir hätten es ansonsten zu diesem Preis
auch nicht erhalten. Das sieht man bei den
umliegenden GrundstückseigentümerInnen. Das ist meine Haltung und ich kann
auch persönliches Bedauern haben, dass
jemand in einer wirtschaftlich schwierigen
Situation ist. Ich muss es von dem getrennt halten, was ich für die Stadtgemeinde Innsbruck verhandeln und vorschlagen
kann.
Bringen Sie mir in diesem Bereich zu diesem Preis mit oder ohne MaklerIn (kann
auch Dr. Hackspiel & Partner, Kaltschmid
& Viertler Immobilien GmbH, Innreal
Wohn- und Wirtschaftsimmobilien GmbH
sein) ein Grundstück in diesem Ausmaß.
Die Prüfung der Finanzen von "Für Innsbruck" habe ich angesprochen. Das ist
durchgeführt.
Es gibt noch die Behauptung, dass ein
Verhandlungsergebnis zum Nachteil der
Stadtgemeinde Innsbruck abgeändert
wird. Nein, wir unterscheiden noch einmal,
dass es einen Kaufpreis gibt, wo der/die
VerkäuferIn bereit ist, zu diesem Preis zu
verkaufen. Dann kommen auch Nebenkosten dazu. Ein Teil davon ist das Maklerhonorar.
Dass hier anstatt insgesamt 3 %, die uns
getroffen hätten, oder, wenn man alles
einrechnet, weil der/die VerkäuferIn sagt,
dass er/sie nicht mehr tiefer geht und die
gesamten 6 % will, 1,5 % berechnet wurden, liegt im Ermessen der Verhandlung.
Tatsache ist, dass hier 1,5 % berechnet
GR-Sitzung 15.12.2011

wurden und das unter dem üblichen Markt
liegt. Es ist überhaupt keine Frage, dass
uns das Grundstück aus verschiedenen
Gründen, die wir auch erläutert haben, interessiert hat und es ist absolut angemessen.
Zu Zl. I-OEF-186/2011
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
der Liegenschaften EZ 1804 und
EZ 90010, beide KG 81136 Wilten
(Pembaurhof), von zusammen
378.839 m2 von Wittauer Klaus,
weitere Bearbeitung (SPÖ)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die dringende Anfrage der SPÖ (Seite 850) betreffend
"Pembaurhof" beantworte ich in diesem
Zusammenhang. Es ergibt sich auch aus
dem vorhin bereits Gesagten.
Zu Frage 1.: Wir sind Käuferin und nicht
Verkäuferin. Der Auftrag ist von der Familie Wittauer an die AP Immobilienberatung
GmbH ergangen. Es gibt drei Interessenten. Einer ist eine hochkirchliche Einrichtung. Der andere Interessent ist in anderen Geschäftsbereichen tätig. Hier sind wir
zu dritt. Das wäre so, dass jeder der drei
Interessenten eigentlich einen Auftrag erteilen hätte müssen. Das ist aber nicht der
Fall, sondern der Verkäufer erteilt den Auftrag.
Es gibt keinen Auftrag seitens der Stadtgemeinde Innsbruck, weil es nicht notwendig ist und wir einer von mehreren Interessenten sind, die sich hier interessiert
haben.
Zu Frage 2.: Nein.
Zu Frage 3.: Nein.
Zu Frage 4.: Maximal 3 %, denn alles andere wäre ungesetzlich. Was darunter ist,
sollte uns im Falle des Falles freuen, wenn
es zu diesem Abschluss kommt. Wir haben hier noch einige Vorarbeiten zu leisten. Das betrifft nicht nur die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration. Solange der Deponievertrag
läuft, sollten wir auch definieren, wie die
Aufschüttungen erfolgen, damit sie uns
später nützen. Vielleicht nicht in drei, sondern in zwanzig, dreißig oder vierzig Jahren. Hier gibt es Gespräche. Man weiß
nicht, was mit dem gesamten Bereich