Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf
- S.107
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- 865 -
43.12 I-OEF 204/2011
Widmung der Zufahrtsstraße zu
den Gebäuden Tiergartenstraße
Nrn. 110, 112, 114, 116, 118, 104,
106 und 108 als Wohnstraße (GR
Mag. Krackl)
GR Mag. Krackl: Ich stelle gemeinsam
mit meinen MitunterzeichnerInnen folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Verkehrsausschuss wird beauftragt,
eine Verordnung zur Widmung der Zufahrtsstraße zu den Gebäuden der Tiergartenstraße Nrn. 110, 112, 114, 116, 118,
104, 106 und 108 als Wohnstraße gemäß
§ 76 b zu prüfen und gegebenenfalls vorzubereiten.
Mag. Krackl, Abenthum, Hafele, LadurnerKeuschnigg, Mag.a Mayr, Mag.a OppitzPlörer, Dr. Schuchter und Schuster,
alle e. h.
In der EigentümerInnen-Versammlung der
Wohnobjekte in der Tiergartenstraße
Nrn. 110, 112, 114, 116, 118, 104, 106
und 108 vom 5.12.2011 bestand der einhellige Wunsch, die Zufahrtsstraße zu den
Gebäuden als Wohnstraße zu widmen.
Die Sicherheit der dort wohnenden und
spielenden Kinder ist durch schnell fahrende AnwohnerInnen zu der hinteren
Wohnanlage (Tiergartenstraße Nrn. 104,
106 und 108) enorm gefährdet.
Frühere Versuche durch die Hausverwaltung und Nachfragen von AnwohnerInnen
bei der Stadtgemeinde Innsbruck haben
stets zu einer negativen Stellungnahme
geführt, jedoch - laut Aussagen der AnfragerInnen - ohne nachvollziehbaren Grund.
Zudem soll gesagt worden sein, dass erst
nach einem Unfall etwas getan werden
könne.
Nach der Durchsicht des § 76b Straßenverkehrsordnung (StVO) erscheint es mir
unverständlich, warum eine derartige Regelung, welche der Sicherheit dient, nicht
anwendbar sein soll. Der Verkehrsausschuss möge daher die Einrichtung einer
Wohnstraße an der oben angeführten Zufahrtsstraße behandeln und nach Möglichkeit die entsprechende Verordnung erlassen.
GR-Sitzung 15.12.2011
Die Dringlichkeit ist gegeben, da die bisherige Behandlung des Anliegens unnötig
verzögert wurde.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer unterbricht
um 23.00 Uhr die Sitzung und setzt die
Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 23.15 Uhr wieder fort.
44.
Behandlung eingebrachter dringender Anträge
44.1
I-OEF 193/2011
Innsbrucker Energieentwicklungsplan (IEP), Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für
Innsbruck und den Großraum
unter dem Titel "Innsbruck mobil 21" (GRin Dr.in Waibel)
Mehrheitsbeschluss (gegen Liberales
Innsbruck, RUDI, FREIHEITLICH UND
FREI und FPÖ; 6 Stimmen):
Dem von GRin Dr.in Waibel eingebrachten
dringenden Antrag (Seite 855) wird die
Dringlichkeit zuerkannt.
GRin Dr.in Waibel: Ich ersuche
um Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
GR Mag. Kogler: Ich gehe davon aus,
dass der Beschlusstext nicht die Zusätze,
sondern jener Text ist, der fett geschrieben steht. Es geht aus dem zwar langen
und in der Intention richtigen Text nicht
hervor. Ich verwehre mich dagegen, dass
es bei der Beschlussfassung nicht nur um
den Individualverkehr geht. Vielleicht kann
man das entsprechend aufklären.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das macht
dann die Arbeitsgruppe.)
Ich möchte schon wissen, was man beschließt. Ist es der gesamter Text oder …).
Bitte um Aufklärung.
GRin Dr.in Waibel: GR Mag. Kogler, ich
hoffe, dass ich in der Antragstellung sehr
ausführlich repliziert habe, worum es geht.
Es geht natürlich auch um den Individualverkehr. Wir wollen eine Arbeitsgruppe,
die sich mit einem "Mobilitätskonzept 21"