Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.153

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Rahmen des damaligen Anhörungsverfahrens wurden die Vorschläge
der Kontrollabteilung befürwortet und im Zuge der Follow up-Einschau
2008 mitgeteilt, dass in Gesprächen die für eine Preisbildung heranzuziehenden wesentlichen Kriterien erörtert worden seien. Weiters sei
vereinbart worden, dass im Einzelfall mit der Finanzabteilung bei der
Konkretisierung der Preisbildung das Einvernehmen hergestellt werde.
Da die nächste Verpachtung aber erst mit 1. Jänner 2011 stattfinde,
würde ein Maßnahmenkatalog zu einem späteren Zeitpunkt erarbeitet
werden.
Das Amt für Land- und Forstwirtschaft führte im Rahmen der jetzigen
Stellungnahme aus, dass ein wesentlicher Punkt, der eine Vergleichbarkeit bzw. Vereinheitlichung der Pachtzinse herbeigeführt habe, im
Umstand liege, dass in sämtlichen Almpachtverträgen nunmehr der
Passus aufgenommen worden sei, dass 50 % der dem Bewirtschafter
zukommenden Alpsförderung an die Stadt als Eigentümerin abgeführt
werden müsse. Dies betreffe alle städt. Almen, auf denen Großvieh
aufgetrieben werde (Arzler Alm, Höttinger Alm, Möslalm und Froneben). Aus diesem Titel rechne man auf der Möslalm mit einem 50 %igen Förderungsanteil von ca. € 8.000,00. Allein durch diese Maßna hme sei ein großer Teil des Pachtzinses objektiviert und vergleichbar
geworden.
Die Kontrollabteilung stellte in diesem Zusammenhang klar, dass
Pachtzins und Alpsförderung getrennt zu betrachten sind, weil es sich
beim abzuführenden Anteil an der Almförderung um eine Nebenabrede
zum Pachtverhältnis handelt und dieser Anteil im Gegensatz zum
Pachtzins von der Stadt lt. Vertrag zweckgebunden für Sanierungen
und Verbesserungen an den landwirtschaftlichen Gebäuden und Anlagen verwendet werden muss. Nicht richtig ist des Weiteren, dass in
allen Almpachtverträgen ein 50 %-iger Anteil der Stadt an der Almförderung vorgesehen ist, bspw. beträgt der vom Pächter der Höttinger
Alm an die Stadt abzuführende Anteil 70 % der lukrierten Almförderung.
Außerdem wandte das Amt für Land- und Forstwirtschaft im Anhörungsverfahren ein, dass sich als wichtigster Punkt für die Vergabe von
Almen die Verlässlichkeit des Pächters bzw. der Pächterfamilien erwiesen habe und deshalb auch sämtliche Almpachtverträge in der Vergangenheit immer mit dem jeweiligen Pächter wieder verlängert worden wären. Öffentliche Ausschreibungen hätten nur dann einen Sinn,
wenn man mit dem Pächter nicht zufrieden sei oder dieser eine Weiterverpachtung nicht mehr anstrebe. Die Höhe des Pachtzinses könne
keinesfalls alleinig für die Vergabe ausschlaggebend sein.
Die Pachtbedingungen hinsichtlich der technischen Vorgaben und
sonstigen Rahmenbedingungen, die von Alm zu Alm unterschiedlich
seien, würden vom Amt vorgegeben, die abschließenden Verhandlungen hinsichtlich der Jahrespacht üblicherweise vom zuständigen Amtsführenden abgeschlossen werden. Dabei würden die jeweiligen Rahmenbedingungen wie Größe und Erreichbarkeit der Alm, Länge der
Alpsaison etc. berücksichtigt.
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Zl. KA-09585/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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