Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.155

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förderung sei abhängig von der Anzahl und dem Alter der aufgetriebenen Tiere und könne daher derzeit nur geschätzt werden, weil die genaue Abrechnung im Winter erfolge), so dass sich die aus dem neuen
Pachtvertrag für den Pächter ergebenden Mehrkosten gegenüber dem
alten Vertrag mit ca. € 9.100,00 darstellen. Der an die Stadt nach dem
neuen Pachtvertrag abzuführende Pachtzins betrage einschließlich
anteiliger Alpsförderung ca. € 12.300,00 im Vergleich zu einem Pach tzins 2010 in der Höhe von € 4.353,66. Durch den neuen Pachtvertrag
sei also eine erhebliche Anhebung des Pachtzinses erfolgt.
Aus der Sicht der Kontrollabteilung ist die Begründung des Amtes für
Land- und Forstwirtschaft nicht treffend, weil – wie bereits erwähnt –
die Almförderung für die Stadtgemeinde Innsbruck eine zweckgebundene Einnahme zur Sanierung und Verbesserung der Alpsgebäude
darstellt. Vielmehr ist es in den vergangenen Jahren bzw. Jahrzehnten
verabsäumt worden, eine derartige Bestimmung in den Pachtvertrag
aufzunehmen. Abgesehen davon hat die Kontrollabteilung festgestellt,
dass am 24. Juni bzw. am 18. Juli 2011 zu Lasten der Vp. 1/843000614000 Alpbesitz - Instandhaltung Gebäude zwei Rechnungen betreffend durchgeführter Servicearbeiten an der E-Werksanlage bzw. die
Kosten für eine Reglerreparatur beim E-Werk Möslalm in Höhe von
insgesamt € 1.405,80 (zzgl. USt) eingewiesen worden sind, welche der
Stellungnahme des Amtes für Land- und Forstwirtschaft folgend der
Pächter der Möslalm zu tragen gehabt hätte.
Pachtdauer

Weiters hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass die im Beschlussantrag vorgeschlagene Pachtdauer von 5 Jahren auf 8 Jahre verlängert
worden ist, was mit einer Förderungsvorgabe durch die AMA, welche
vom Pächter sonst nicht in Anspruch genommen werden könnte, begründet worden ist. Dieses Argument erschien der Kontrollabteilung
insofern nicht schlüssig, als andere Almpachtverträge eine kürzere
Laufzeit aufweisen und nicht anzunehmen ist, dass in diesen Fällen die
betreffenden Pächter auf eine mögliche AMA-Förderung verzichtet haben.
Im Rahmen der Stellungnahme berichtete das Amt für Land- und
Forstwirtschaft, dass die Verlängerung der Pachtdauer von fünf auf
acht Jahre, welche im Stadtsenat erfolgt ist, offensichtlich auf einer
Falschinformation beruhe. Eine diesbezügliche Anfrage des Amtes an
die Bauernkammer habe bestätigt, dass es keine Förderungsvorgaben
der AMA gäbe, die eine solche Verlängerung notwendig machen würde. Solche Vorgaben hätten auch Auswirkungen auf die Verträge der
anderen Almen.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit
Haftbrieffreigaben

Haftbrieffreigaben

Im Zeitraum zwischen 01.07.2011 und 30.09.2011 haben Vertreter der
Kontrollabteilung an fünf Haftbrieffreigaben teilgenommen. Die Summe
aller monetären Haftbriefbeträge belief sich auf € 155.327,22 und bezog sich auf ein Gesamtauftragsvolumen von rd. € 3.060.000,00. Die
Beseitigung von vorhandenen, geringfügigen Mängeln, welche im
Rahmen der örtlichen Begehungen teilweise ersichtlich waren, wurde

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Zl. KA-09585/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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