Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf

- S.163

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Anhörungsverfahren

Das gemäß § 52 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
Dabei teilte der aktuelle Geschäftsführer der IIG & Co KG bzw. IISG
mit, dass jene Grundstücksgeschäfte, welche die Innsbrucker Immobilien Gesellschaften tangieren, vor dessen Zeit als Geschäftsführer abgewickelt worden wären und deshalb von ihm grundsätzlich keine Stellungnahme abgegeben werden könne.
Die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft – Referat Subventionen/Förderungen hielt in der übermittelten Stellungnahme vorbemerkend fest, dass der zuständige Sachbearbeiter seit 17.07.2008
die Aufgaben des Referates Subventionen/Förderungen wahrnehme
und deshalb ausschließlich auf Pkt. 5 des Berichtes (Kauf der Gst.
Nr. 579/3, 589 und 590 KG Amras) eingegangen werde. Auch die
MA I – Amt für Präsidialangelegenheiten – Referat Liegenschaftsangelegenheiten führte zusammengefasst aus, dass die Grundstücksgeschäfte Geyrstraße, Römerstraße und Bleichenweg nicht von der Stadt
Innsbruck, sondern von der IIG & Co KG bzw. der IISG abgewickelt
worden wären. Aufgrund dessen, sowie aufgrund des Umstandes, dass
sich der damals zuständige Bereichsleiter der Rechtsabteilung der
IIG & Co KG nunmehr im Ruhestand befinde, könne zu den Details der
Abwicklung keine Angabe gemacht werden.

Betriebs- und
Geschäftsgeheimnis

Die Möglichkeit, für eine allfällige Berichtsbehandlung in der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates das Bestehen von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen zu reklamieren, wurde weder von der IIG & Co
KG bzw. IISG noch vom Büro des Magistratsdirektors wahrgenommen.
2 Kauf der Grundstücke Nr. 111, 112 und .48 KG Amras (Geyrstraße)
2.1 Geschichtliche Entwicklung

Umwidmungsantrag

Der von der IIG & Co KG durchgeführte Grundstücksankauf Geyrstraße
nahm seinen Anfang bereits im Jahr 2001. Einem Stadtsenatsvorlagebericht der MA III – Amt für Stadtplanung vom 13.11.2001 war zu entnehmen, dass damals ein Bauträger im Namen der seinerzeitigen
Eigentümerin, Frau Mathilde Wittauer, den Antrag stellte, die Liegenschaft zwischen Kirchsteig und Geyrstraße umzuwidmen, damit dieser
Bereich für eine Wohnbebauung genutzt werden konnte. Von dieser
Umwidmungsthematik betroffen war das vormalige Grundstück Nr. 112
und die Bauparzelle Nr. 48 (altes Bauernhaus) jeweils KG Amras. Laut
Flächenwidmungsplan war seit dem Jahr 1988 der westliche Teil der
Liegenschaft im Ausmaß von ca. 1.100 m² als Sonderfläche im Bauland – Kindergarten bzw. der östliche Teil als landwirtschaftliches
Mischgebiet gewidmet. Vor der Sonderflächenwidmung bestand aus
dem Jahr 1955 bzw. 1962 eine Widmung als Wohnbaufläche gemäß
Innsbrucker Bauordnung.

Bedarf an öffentlichen
Flächen

Die Erhebungen der Stadtplanung hinsichtlich der bestehenden Kindergartenwidmung ergaben schlussendlich, dass Bedarf an öffentlichen
Flächen bestehe. Damals informierte die MA V – Amt für Erziehung,
Bildung und Gesellschaft unter anderem darüber, dass in der als Integ-

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Zl. KA-08641/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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