Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf
- S.165
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Gesamter Text dieser Seite:
Kauf Grundstück
Nr. 775/1 KG Igls
In derselben Stadtsenatsvorlage wurde von der IISG auch über den
Grundstückskauf des ebenfalls im ursprünglichen Eigentum von Frau
Mathilde Wittauer befindlichen Grundstücks Nr. 775/1 KG Igls berichtet.
Dieser Liegenschaftskauf in Igls durch die Stadt Innsbruck als Käuferin
fiel in die Zeit des Grundstückskaufs im Bereich Geyrstraße.
GR-Beschluss vom
26.02.2004
Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung vom 26.02.2004 in Entsprechung des IISG-Vorschlages den Beschluss, dass die Stadt Innsbruck
sowohl die beschriebene Grundstücksfläche im Bereich der Geyrstraße
als auch das Grundstück in Igls von Frau Mathilde Wittauer ankauft. Mit
der weiteren Abwicklung wurde die IISG beauftragt.
Dichtefestlegungen
für Restliegenschaft –
beschränkter Wettbewerb hinsichtlich
Gesamtliegenschaft
Im Hinblick auf die Restliegenschaft wollte Herr Wittauer eine planungsrechtliche Schlechterstellung der im Eigentum von Frau Wittauer
verbleibenden Restfläche jedenfalls vermeiden. Daher koppelte Herr
Wittauer die Verkaufsbereitschaft für die Fläche zur Errichtung eines
neuen Schul- und Vereinsgebäudes daran, dass für die im Eigentum
von Frau Wittauer verbleibende Restfläche dieselben Baudichtefestlegungen Geltung haben sollten, wie es für den Schul- und Vereinsheimneubau der Fall sein würde. Nachdem eine verbindliche Aussage über
die künftige Baudichte seitens der Stadtplanung lediglich aufgrund
eines beschränkten Wettbewerbes möglich erschien, war ein gemeinsames Vorgehen zwischen der Stadt Innsbruck und Frau Wittauer insofern geplant, als ein Wettbewerb bezogen auf die Gesamtliegenschaft
(Fläche Schul- und Vereinsgebäude und restliche Wohnbauprojektfläche) durchgeführt werden sollte.
Verlagerung
Kaufinteresse von der
Stadt Innsbruck auf die
IIG & Co KG
Ende Juni 2004 war eine Wende in der Weise beabsichtigt, als nicht
wie ursprünglich geplant die Stadt Innsbruck, sondern die IIG & Co KG
als Käuferin der in Rede stehenden Fläche(n) auftritt.
Aus weiteren Aktendokumentationen ergaben sich Hinweise darauf,
dass auch darüber diskutiert worden ist, dass die IIG & Co KG die Gesamtliegenschaft, zunächst allerdings ohne Einschluss des alten Bauernhauses, kauft und verwertet.
IIG & Co KG –
Beschluss vom
20.07.2004 für weitere
Verhandlungen
Schließlich wurde im Entscheidungsgremium der IIG & Co KG am
20.07.2004 die IIG-Geschäftsführung beauftragt, mit Familie Wittauer
Verhandlungen über den Ankauf der Gesamtliegenschaft (mit oder ohne das alte Bauernhaus) zu führen.
IIG & Co KG –
Ankaufsbeschluss
vom 09.11.2004
Nach positiver Beschlussfassung der IIG & Co KG am 09.11.2004 erfolgte ein Ankauf der Gesamtliegenschaft inklusive dem alten Bauernhaus. Als Entscheidungsgrund wurde im Wesentlichen angeführt, dass
einerseits eine Verbauung der Gesamtliegenschaft durch die IIG & Co
KG vorteilhaft wäre. Andererseits bestanden bereits damals Überlegungen, im alten Bauernhaus die benötigten Räumlichkeiten für die
Amraser Vereine unterzubringen.
Mittlerweile
entstandene Objekte
Letztlich wurde der ehemalige Bauernhof zum Haus der Vereine in Amras umgebaut und so die erforderlichen Vereinsräumlichkeiten geschaffen. Auf der Restliegenschaft entstand die städtische Wohnanlage
Geyrstraße 88, 88a, 88b. Der die ursprünglichen Verhandlungen auslösende Neubau für die Volksschule Amras entstand als Anbau an das
bestehende Volksschulgebäude Amras.
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Zl. KA-08641/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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