Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf
- S.26
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11.
"Leitfaden für die MitarbeiterInnen
der Innsbrucker Stadtverwaltung
zur Initiierung von Beteiligungsverfahren", Präsentation
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich möchte
GR Onay und die beiden Mitarbeiterinnen
Fellner Bsc. und Dr.in Weiß-Schletterer einladen, zu berichten.
Sie haben bereits mit den verschiedenen
Abteilungen besprochen, was BürgerInnenbeteiligung sein kann. Wir haben uns heute
in der Vorbesprechung der Klubobleute auf
eine gute Stunde für die Präsentation geeinigt.
GR Onay: Ein Geist geht in der Stadt Innsbruck um. Unser Geist nennt sich Mitsprache, Öffentlichkeitsbeteiligung, BürgerInnenbeteiligung.
Bis jetzt war es wirklich nur ein Geist! In den
letzten Sitzungen des Gemeinderates hat
es immer wieder geheißen, BürgerInnenbeteiligung! In unterschiedlichsten Zusammenhängen ist das Wort immer wieder verwendet worden. Ich denke, das ist etwas Schönes!
Die Torte hat etwas mit unserer Präsentation zu tun. Deshalb dieses Einstiegsbild.
Wir werden heute auf die bereits bestehenden, im Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) verankerten direktdemokratischen Elemente der BürgerInnenbeteiligung eingehen. Zusätzlich werden wir
dann unsere tatsächliche Arbeit kurz einleiten. Unsere KollegInnen vom Büro für BürgerInnenbeteiligung, die das hauptsächlich
ausgearbeitet haben, werden dann ins Detail gehen. Was verstehen wir in der Stadt
Innsbruck als Ausschuss für BürgerInnenbeteiligung, Petitionen und Zivilgesellschaft,
als Büro für BürgerInnenbeteiligung unter
dieser Beteiligung?
Wir haben ja im Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) bereits eine
formelle BürgerInnenbeteiligung. Wir haben
es unterteilt in formelle und informelle BürgerInnenbeteiligung. Ich würde nun in den
nächsten Minuten gerne auf diese zwei
Möglichkeiten der BürgerInnenbeteiligung
eingehen, denn in den letzten Wochen sind
ziemliche Missverständnisse entstanden. Es
gab auch Kritik an unserem bisherigen System.
GR-Sitzung 21.11.2013
Wir haben den § 49 des Stadtrechts der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR). Da geht
es wirklich darum - auch für die BesucherInnen wichtig - dass für eine Petition nur
eine Unterschrift benötigt wird. Eine Unterschrift reicht, damit eine Petition zu uns
kommt, für alle GemeinderätInnen aufgelegt
und von der Frau Bürgermeisterin verlesen
wird. Eine Unterschrift reicht, dass die GemeinderätInnen wissen, es wurde eine Petition eingereicht.
Dann setzen wir, der Ausschuss für BürgerInnenbeteiligung, Petitionen und Zivilgesellschaft, als Akt der Wertschätzung zwei
Schritte: Erstens haben wir beschlossen,
alle Petitionen auf die Tagesordnung im
Ausschuss für BürgerInnenbeteiligung, Petitionen und Zivilgesellschaft zu bringen, und
zweitens werden wir allen PetentInnen,
auch wieder im Sinne der Wertschätzung,
antworten. Das war vorher nicht üblich.
Das sind die zwei Dinge, die wir bisher tun
konnten. Das ist auch ein Kritikpunkt am
jetzigen Modell der Petition. Die Öffentlichkeit kommt zwar mit einer Unterschrift rein,
aber dann geht nichts mehr weiter. Wir als
Ausschuss für BürgerInnenbeteiligung, Petitionen und Zivilgesellschaft können nicht
viel mehr tun, als die Petition zur Kenntnis
zu nehmen. Es haben aber alle einzelnen
GemeinderätInnen die Möglichkeit, weil sie
bereits in Kenntnis gesetzt wurden, daraus
einen Antrag zu formulieren. Das ist immer
möglich.
Das kurz zu den Petitionen, weil es immer
hieß, man benötigt 200 oder 300 Unterschriften. Eine Unterschrift reicht, mehr ist
nicht nötig.
Der nächste Schritt ist die BürgerInnenInitiative. Man kann mit 200 Unterschriften
eine BürgerInneninitiative einreichen. Anschließend braucht man 2.000 Unterschriften, damit sie wirklich als solche angenommen wird. Frau Bürgermeisterin kann
innerhalb von zwei Wochen eine Abstimmung ins Leben rufen. Danach ist das Ergebnis verbindlich.
Wir haben gestern noch mit Schweizer KollegInnen gesprochen, die mit direkter Demokratie sehr vertraut sind. Sie sagen, die
Verbindlichkeit ist eigentlich ein Argument
gegen die direkte Demokratie. Deshalb
muss man daran noch arbeiten, weil sie die
repräsentative Demokratie aushöhlt. So