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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf

- S.29

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In einem nächsten Schritt geht es dann in
einen öffentlichkeitswirksamen Bereich. Das
ist die Verkündungsphase, damit es zu einer Umsetzung kommt. Diesen traditionellen Planungsweg brauche ich nicht im Detail
auszuführen, da er ja umfassend bekannt
ist.
Wir kommen jetzt nicht im Gegensatz dazu,
sondern als eine Ergänzung, zum partizipativen Planungsweg. Am Anfang steht hier
die Initiierung. Dieser Phase dient der von
uns ausgearbeitete Leitfaden. Auf diesen
kommen wir dann gleich nochmals im Detail
zu sprechen.
Diese Initiierungsphase ist auch eine ganz
enge Abstimmungsphase zwischen Verwaltung und Politik, um die Rahmenbedingungen eines Beteiligungsprozesses festzulegen.
Am Ende dieser Phase steht wiederum ein
politischer Beschluss, der die Rahmenbedingungen eines Beteiligungsprozesses
festlegt. Wenn man die Rahmenbedingungen eines Beteiligungsprozesses festgelegt
hat, ist es möglich, in die Vorbereitung zu
gehen.
Die Vorbereitung eines Planungsprozesses
ist die inhaltliche Vorbereitung, quasi auch
die organisatorische und logistische Fragestellung. Sie wurde hier halb öffentlich und
halb intern dargestellt. Das deshalb, weil
eventuell in dieser Phase schon Einladungen ausgeschickt werden. Dadurch erreicht
man ja bereits eine Öffentlichkeitswirksamkeit.
Komplett im öffentlichen Bereich spielt sich
dann natürlich die Durchführung des Beteiligungsprozesses ab. Wobei wir darauf hinweisen möchten, dass bei dieser Durchführung auch immer wieder die internen Planungsprozesse, wie Beratung, Abstimmung
auf Verwaltungs- und politischer Ebene nötig sind. Dieser Bereich kommt da noch immer zum Tragen. Er bildet ein Grundelement, damit Beteiligungsprozesse zukunftsbeziehungsweise tragfähig gestaltet werden
können.
Ein ganz wichtiger Punkt für die Politik ist
der nun folgende: Hier geht es um die Entscheidung über die Umsetzung. Da braucht
es einen politischen Diskurs. Wie gehen wir
mit den Ergebnissen um, um in eine Umsetzung zu gelangen?
GR-Sitzung 21.11.2013

Im Sinne des Projektzyklus haben wir noch
eine Evaluierungsphase, die eher intern
betrachtet wird, damit wir den partizipativen
Planungsweg kontinuierlich und fortwährend
verbessern.
Beiden Prozessen gemeinsam ist die laufende Information im Sinne von Projektmarketing und Öffentlichkeitsarbeit. Das ist ein
grundlegendes Fundament zum Funktionieren jeglicher Art von Planung, damit das
öffentliche Interesse so früh wie möglich
geweckt wird. Wenn das Interesse noch am
größten ist, wird Intuition und Idee, die dahinterstecken, vermittelt und kundgegeben.
Wir haben nun das Prozessverständnis als
Kern dargestellt. Es ist die Basis, die sowohl
von der Politik als auch von der Verwaltung
und der Öffentlichkeit her den Kern unseres
Tuns bildet. Wir möchten nun im Folgenden
noch kurz auf unsere Arbeitsgrundlagen
eingehen.
Die Arbeitsgrundlagen spalten sich ebenfalls wieder in politischen, Verwaltungs- und
Öffentlichkeitsbereich auf. So sind vor allem
die Arbeitsgrundlagen im politischen Bereich schon eher bekannt. Das bezieht sich
z. B. auf das Innsbrucker Arbeitsübereinkommen, mit dem man sich ja zur Einbeziehung der lokalen AkteurInnen und Öffentlichkeit bekennt.
Eine weitere Arbeitsgrundlage ist der genau
vor einem Jahr dargestellte Konzeptentwurf,
das Innsbrucker Modell der BürgerInnenbeteiligung. In dem wurden ja auch schon
kurz-, mittel- und langfristige Ziele definiert.
Das ist eine politische Arbeitsgrundlage, auf
der wir aufbauen werden.
Ganz grundlegende Papiere auf politischer
Ebene sind, sowohl auf Bundesländerebene
als auch auf Ebene der Europäische Union
(EU), die EU-Strategiepapiere, die einfach
als Schlüsselfaktoren die Einbeziehung der
lokalen Bevölkerung und Öffentlichkeit auf
dem Weg zu einer zukunftsfähigen Entwicklung definieren.
So, nun wird es etwas konkreter. Eine Arbeitsgrundlage in der Verwaltung ist eben
dieser Leitfaden, der ganz konkret einen
Projektcheck beinhaltet. Dieser stellt die
Frage, macht Beteiligung Sinn und wann ist
Beteiligung möglich? Dann kommen wir in
diesem Leitfaden zum Grobkonzept, das