Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf
- S.36
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dann gibt es ebenfalls eine entsprechende
Begründung. Das Projekt enthält auch, wieviel Geld dafür budgetiert wird. Dieser Betrag ist zu den Projektkosten dazuzurechnen.
kussionen werden jetzt ja überall geführt.
Diese sind dann auch rechtswirksam zu
führen. Das, damit es eben nicht ein Sandstreuen-in-die-Augen-streuen ist, womit
man ein paar Leute beruhigt.
Der Entscheidungsmechanismus läuft wie
bei jedem anderen Projekt, ergänzt um den
Zusatz, BürgerInnenbeteiligung ja oder
nein.
Dafür braucht es objektivierte Merkmale,
wann BürgerInnenbeteiligung sozusagen
aus Sicht der BürgerInnen und nicht aus
Sicht irgendeiner/s Amtsführenden Sinn
macht. Ich möchte jetzt niemandem, der
eine Stadtratsposition hat, etwas vorwerfen
etc. Aber die Idee von Missbrauch muss
auch innerhalb von Verfahren der Gesetzund Normgebung eingehalten werden.
Dann kann das Gremium, in dem schlussendlich die Entscheidung gefällt wird, sagen: "Da ist BürgerInnenbeteiligung vorgesehen, spinnt Ihr! Das funktioniert nicht! Ich
fordere, dass das nicht kommt." Dann wird
die Verwaltung diesen Check vielleicht
nochmals machen, wird vielleicht das Büro
für BürgerInnenbeteiligung in den Stadtsenat oder in den Gemeinderat kommen
und sagen, warum sie das so oder so empfehlen.
Ob das nun der Stadtsenat, der Gemeinderat oder schon in der Vorberatung der Ausschuss ist, es ist genau so, wie es immer
läuft. Wir brauchen für die BürgerInnenbeteiligung kein neues Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR). Wir haben es
und das vollziehen wir, ergänzt um die BürgerInnenbeteiligung.
So einfach sehe ich das. Dieses ganze Unwort und nicht Unwort und die Instrumentalisierung! Lassen wir das, es wird heute
sicher noch 25-mal bei den entsprechenden
Tagesordnungspunkten kommen.
GR Miloradovic: Die Idee der repräsentativen Demokratie, wie wir sie haben, war unter anderem die Inklusion von Minderheiten.
Der Vorbehalt des Gesetzes bedeutet, dass
der Staat mit Gesetzgebung und Vollzug
nicht in unverwirkbare Rechte eingreifen
darf. Deshalb gibt es die repräsentative
Demokratie!
Das nennt man auch Grund- oder Menschenrechte. Es kommt auf die Staatsangehörigkeit an.
Die Idee von BürgerInnenbeteiligung, wie
ich sie hier verstanden habe, ist aus Sicht
unserer Fraktion problematisch. Problematisch ist die Objektivierung, die Verbindlichkeit und die Rechtssicherheit für Menschen,
die tatsächlich in einen politischen Prozess
einbezogen werden wollen. Die einbezogen
werden wollen in einem Gemeinderat oder
einem Landtag, wo auch immer. Diese DisGR-Sitzung 21.11.2013
Man muss sich sozusagen selber seiner
Rechte beschneiden und das ist die Kritik.
Es braucht objektivierbare Merkmale, damit
man Leuten nicht schlichtweg Sand in die
Augen streut.
Im Übrigen hat der Kuchen sehr gut ausgesehen. Ich hoffe, die Gebrüder Murauer
GesmbH hat Ihnen die Marken- und Patentschutzrechte übergeben.
Fellner Bsc.: Zu diesem Beitrag möchte ich
etwas anmerken, da es vielleicht nicht deutlich genug geworden ist. Öffentlichkeitsbeteiligung an sich ist ja die Ermöglichung der
Teilhabe am demokratischen Willensbildungs-, Planungs- und Entscheidungsprozess. Das kann man in jeder Definition finden. Das haben wir auf jeden Fall alle verstanden, schön.
Heute bei unserer Präsentation, glaube ich,
haben wir nicht deutlich genug gemacht,
dass es rein um die projektbezogene BürgerInnenbeteiligung geht. Um BürgerInnenbeteiligung bezogen auf Vorhaben, die die
Fachdienststellen in ihrer täglichen Planungspraxis vorbereiten.
Es geht jetzt nicht um direkt-demokratische
Diskussionen. Es geht um informelle BürgerInnenbeteiligung, im Gegensatz zu formalen Verfahren, die ja schon rechtlich geregelt sind. Ein Beispiel wäre das Verfahren
der Stellungnahme bei der Planung der Flächenwidmung.
Nur um es nochmals darzustellen: Unser
Leitfaden dient zur Initiierung für Beteiligungsverfahren, die einen konkreten Planungsbezug und ein Vorhaben darstellen.
Es geht natürlich in eine zukunftsweisende
Richtung. Man kann das jetzt nicht alten,
beschlossenen Projekten überstülpen.