Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf
- S.80
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(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Diese sind bereits "verbraten".)
geht nicht und ich möchte nicht ungesetzlich
handeln.
(StR Gruber: Das wissen wir ja nicht.)
Der 23. Abänderungsantrag (Seite 885) wird
à limine zurückgewiesen.
in
a
(Bgm. Mag. Oppitz-Plörer: Deshalb kläre
ich Euch auf.)
StR Gruber: StR Mag. Fritz hat hier nicht
ganz unrecht. Mein Eindruck der letzten
Stunden ist, dass die Abänderungsanträge
nicht gesamthaft angenommen werden. Ich
bin überzeugt, dass der eine oder andere
angenommene Antrag auch durch die
Mehreinnahmen dieses Parkraumbewirtschaftungspaketes bedeckt werden könnte.
Ansonsten wäre die Kommunalsteuer ein
Vorschlag. Da jedoch alles verplant ist, bleibe ich beim ersten Vorschlag.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es geht nur
darum, dass diese Maßnahme vor Einführung zu ergreifen ist. Man muss es einführen, damit man Mehreinnahmen hat und es
dann bedecken kann. Alles andere wäre
spekulativ, wie der Bürgermeister-Stellvertreter gesagt hat. Das dürfen wir nicht.
Ich bin bereit, diesen Abänderungsantrag
möglicherweise als Ergänzungsantrag anzunehmen, wenn der ÖVP bis zur Abstimmung etwas Besseres einfällt.
Der 20. Abänderungsantrag ist ein Ergänzungsantrag und der erste Absatz im Einvernehmen ersatzlos zu streichen.
Beim 21. Abänderungsantrag geht es um
die Verordnungsentwürfe mit der minutengenauen Abrechnung in den Parkstraßen.
Das ist ein echter Abänderungsantrag.
Wir helfen der ÖVP in diesem Falle nach,
wenn es für die Antragstellerin in Ordnung
geht. Damit es verfassungskonform ist,
muss ergänzt werden "… als dass eine minutengenaue Abrechnung ab der 30. Minute
in allen …". Ist das für die Antragstellerin in
Ordnung?
(GRin MMag.a Traweger-Ravanelli: Das ist
o. k.)
Der 22. Abänderungsantrag ist ein Ergänzungsantrag und der erste Absatz im Einvernehmen ersatzlos zu streichen.
Der 23. Abänderungsantrag ist zurückzuweisen, da es hier einen Verstoß gegen die
Straßenverkehrsordnung (StVO) und das
Abgabengesetz gibt. Diese Vermischung
GR-Sitzung 21.11.2013
Beim 24. Abänderungsantrag ist festzustellen, dass der Gemeinderat nur Personengruppen festlegen kann. Wer laut dieser
Vergaberichtlinie eine Karte erhält, bestimmt das Gesetz.
Der 24. Abänderungsantrag (Seite 885) wird
à limine zurückgewiesen.
Beim 25. Abänderungsantrag geht es um
die Reform der Vergaberichtlinien in den
Außenzonen. Es geht um die Antragstellung. Inhaltlich kann dieser Antrag verbessert und eingebracht werden, da das wahrscheinlich ein Thema wäre.
Der 25. Abänderungsantrag (Seite 885) wird
à limine zurückgewiesen.
Der 26. Abänderungsantrag ist ein Ergänzungsantrag und der erste Absatz im Einvernehmen ersatzlos zu streichen.
Der 27. Abänderungsantrag ist ein Ergänzungsantrag und der erste Absatz im Einvernehmen ersatzlos zu streichen.
Der 28. Abänderungsantrag ist ein Ergänzungsantrag und der erste Absatz im Einvernehmen ersatzlos zu streichen.
Zu korrigieren wäre: "… in den gebührenfreien Kurzparkzonen …". Ich gehe davon
aus, dass sich der Ergänzungsantrag auf
einen Hauptantrag bezieht, der keine gebührenfreien Kurzparkzonen vorsieht. Insofern ist dieser Satz zu streichen. Wollt Ihr
nur die Parkstraßen im Westen vermehrt
kontrollieren? Warum nicht auch die
Parkstraßen im Osten?
Die Zuschauerränge geben mir hier recht.
Ich weiß nicht, warum Ihr das nur im Westen wollt. Sollten wir "im Westen" weglassen? Es heißt "… besonders in den
Parkstraßen …" und nicht in der Gebührenzone". Die ÖVP begehrt, dass besonders
die Parkstraßen überwacht werden. Somit
ist es ein Ergänzungsantrag.
Beim 29. Abänderungsantrag ist festzustellen, dass die Schneeräumung mit dem ursprünglichen Antrag nichts zu tun hat.
Der 29. Abänderungsantrag (Seite 886) wird
à limine zurückgewiesen.