Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf
- S.59
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 162 -
F1), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
32.
MagIbk/26498/SP-FW-SM/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. SM-F16, Sieglanger Mentlberg, Bereich Felseckstraße 37 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. SM-F1),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
06.02.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. SM-F16, Sieglanger Mentlberg, Bereich Felseckstraße 37 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. SM-F1), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
GR-Sitzung 28.02.2019
33.
MagIbk/26761/SP-BB-HW/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HW-B20, Hötting-West, Kranebitten, Bereich Andreas-DipauliStraße 6 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HW-B15), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
06.02.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HW-B20, Hötting-West, Kranebitten, Bereich Andreas-Dipauli-Straße 6 (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. HWB15), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
34.
MagIbk/26285/SP-VO-BSP/1
Erlassung einer Bausperre im Bereich St. Nikolaus zwischen Höttinger Gasse, Weiherburggasse
und Innallee, gemäß § 74 Abs. 2
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: