Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf

- S.60

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Beschluss (einstimmig):

Beschluss (einstimmig):

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
06.02.2019:

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
06.02.2019:

Die Erlassung einer Bausperre im Bereich
zwischen Höttinger Gasse, Weiherburggasse und Innallee, gemäß § 74 Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.

Der Flächenwidmungsplan Nr. WI-F29, Wilten, Bereich zwischen ÖBB-Trasse, Leopoldstraße und Klostergasse (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/hg), gemäß § 36 sowie § 111 TROG 2016, wird beschlossen.

Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss
des Gemeinderates vom 24.01.2019.
35.

MagIbk/26506/SP-VO-AH/1
Aufhebung der Verordnung bezüglich Örtlicher Bauvorschriften
laut § 19 TBO 1998 auf der Liegenschaft Höttinger Au 74

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
06.02.2019:
Die Verordnung bezüglich Örtlicher Bauvorschriften laut § 19 TBO 1998 auf der Liegenschaft Höttinger Au 74, ist aufzuheben.
36.

MagIbk/24078/SP-FW-WI/1
Flächenwidmungsplan Nr. WI-F29,
Wilten, Bereich zwischen ÖBBTrasse, Leopoldstraße und Klostergasse (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/hg),
gemäß § 36 sowie § 111
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die geforderte privatrechtliche Vereinbarung (Projektsicherungsvertrag) ist unterzeichnet.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

GR-Sitzung 28.02.2019

Mit Rechtskraft dieser Änderung des Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.
37.

Einbringung und Beantwortung
von dringenden Anfragen

Bgm. Willi teilt mit, dass innerhalb der Frist
keine dringenden Anfragen eingelangt sind.
38.

Einbringung eines dringenden Antrages

38.1

GfGR/25/2019
Stadtmagistrat Innsbruck, Kontrollabteilung, Schaffung von zusätzlichen Dienstposten
(GR Lassenberger)

GR Lassenberger: Ich stelle folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, der städtischen Kontrollabteilung zusätzliche personelle Ressourcen im Ausmaß von drei Vollzeitäquivalenten zuzuweisen.
Lassenberger und Dengg, beide eigenhändig
Begründung:
Die 1931 eingerichtete Kontrollabteilung
überprüft als einzige weisungsfreie Abteilung des Stadtmagistrats Innsbruck die Verwendung der öffentlichen Mittel im Hinblick
auf Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie
auf ziffernmäßige Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Neben Gebarungsvorgängen der
Landeshauptstadt Innsbruck können auch
jene von Unternehmen, die sich zur Gänze