Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf
- S.62
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Ein Alkoholverbot für eine bestimmte Zeit
kann in solchen Fällen eine sinnvolle Ergänzung darstellen, weil sich derartige, ungerechtfertigte Raumaneignungen über längere Zeiträume aufbauen und es entsprechend lange dauert, bis sich eine solche
wieder auflöst.
Ob ein dauerhaftes Verbot notwendig und
sinnvoll ist, darf in Frage gestellt werden."
Das ist genau das Thema. Wir sprechen ja
immer davon, dass wir das nicht als die Ultima Ratio sehen. Ich sage ja auch, dass es
das Problem im Kern alleine nicht lösen
kann, sondern dass wir dazu eben auch sozialpolitische Maßnahmen brauchen.
Diese sozialpolitischen Maßnahmen habe
ich heute schon kurz angerissen. Ich kann
alle wiederholen, die in den nächsten Tagen
und Wochen hier geplant sind bzw. bereits
umgesetzt wurden, wie etwa die KatharinaStube, die wir, Herr Bürgermeister und
meine Person, gemeinsam angegangen
sind, genauso wie die Initiativen für einen
Alkoholkonsumraum.
Die anderen Stellungnahmen lese ich gar
nicht vor, denn die sind alle für das Alkoholverbot. (Unruhe im Saal)
Ich hoffe, dass Ihr die gleichen Stellungnahmen habt. Ich habe aber auf jeden Fall die
richtigen! Im Übrigen steht da auch geschrieben:
"Aus Sicht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, muss daher mit Verbotszonen in einem Bereich unbedingt die Einrichtung von Alternativplätzen einhergehen."
Das machen wir ja. Wir bieten diese Alternativen an.
Worüber ich etwas überrascht war - das hat
vielleicht damit zu tun, dass die KollegInnen
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, nicht immer dabei
sind, wenn Herr Bürgermeister und ich uns
mit den ExpertInnen aus dem sozialpolitischen Bereich treffen -, dass auf Seite 4 geraten wird, hier die beteiligten ExpertInnen
der operativen Ebene (Polizei, Sozialarbeit,
Psychiatrie, StadtteilkoordinatorInnen, Verwaltung etc.) noch stärker aufeinander abzustimmen und ihre Erfahrungen zu nutzen.
GR-Sitzung 28.02.2019
Das tun wir bereits alles. Ich werde es aber
auch der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, mitteilen, damit
sie wissen, dass wir das eigentlich jede Woche machen.
Ich darf also bitten, das als Begleitmaßnahme für die anderen bereits im Laufen
befindlichen Maßnahmen zur sehen und zu
unterstützen. Das Alkoholverbot hat in anderen Bereichen - das vielleicht in Richtung
der SPÖ, weil Ihr diesen Antrag gestellt
habt - ebenfalls durchaus positive Effekte
erlangt.
Wir brauchen dazu die entsprechenden Begleitmaßnahmen und Einrichtungen. Da
sind wir dran und es wird uns sehr viel Geld
kosten, das kann ich gleich vorausblickend
sagen. Wir können mit Fug und Recht sagen, dass das Sicherheit mit sozialer Dimension ist. Wir schaffen für die Gruppen
Angebote, aber setzen jetzt in diesem Bereich endlich diese ordnungspolitische Maßnahme.
Ich darf Sie bitten, sich das vielleicht doch
noch einmal zu überlegen, wenn man sich
die Stellungnahmen der verschiedenen Ämter ansieht, von denen keine einzige negativ
ausfällt. Lassen Sie die Vernunft einkehren,
abseits jeder Ideologie, und dieses Alkoholverbot beschließen.
GR Lukovic, BA: Ich bin schon ein wenig
verwundert, Bgm.-Stellv. Gruber, weil ja vier
Stellungnahmen vor mir liegen, die dazugekommen sind.
Eine ist von der Landespolizeidirektion vom
05.11.2018. Sie ist also eingegangen, bevor
dieser Antrag von Euch eingebracht wurde.
(Bgm.-Stellv. Gruber: Das ist falsch.)
Bgm.-Stellv. Gruber, ich habe die E-Mail mit
der Stellungnahme ausgedruckt hier - Landespolizeidirektion, 05.11.2018 - mit den
abschließenden Worten: "Die Verordnung
eines Alkoholverbotes im vorgeschlagenen
Bereich wird seitens des Stadtpolizeikommandos Innsbruck (SPK) als Instrument beurteilt, welches geeignet ist, die dortigen
Einsätze und Straftaten zu reduzieren" Also
sprich, nicht um das Problem zu lösen, sondern um die Einsätze zu reduzieren.
Es geht weiter im Text: "Als Alternative
dazu, wären die bereits besprochenen Maßnahmen - insbesondere baulicher Art - zu