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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 16-BudgetDez-Teil2.pdf

- S.32

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Großraum und Landgemeinden differenzieren.
(StR Pechlaner: Im Land Tirol seid eh Ihr in
der Regierung! Wir unterstützen Euch dabei.)
Reden wir lieber nicht über die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) in der
Landespolitik. Da gibt es viel Vergangenheitsbewältigung zu machen. Lassen wir
das außen vor!
Über die Mietzinstreiberei durch die Beihilfe
zu jammern, das ist mir auch zu wenig. Ich
denke, wir sollten uns anschauen, wie das
in den anderen Bundesländern gehandhabt
wird. Dort sind die Mieten, die gefördert
werden, begrenzt. Wir haben nur den Dekkel mit den € 5,--/m2. Es ist aber egal, ob eine Wohnung zu € 12,--/m2, zu € 20,--/m2
oder zu € 25,--/m2 vermietet wird.
In Oberösterreich bekommt man nur Mietzinsbeihilfe, wenn der Mietpreis eine bestimmte Höhe nicht übersteigt. Das würde in
der Anfangsphase wahrscheinlich Probleme
bereiten. Im Endeffekt aber könnte das eine
Lösung sein. Ich werfe das einfach einmal
so in den Raum, weil wir nicht immer das
Gleiche erzählen sollten, sondern auch
einmal Denkanstöße geben. Jemand, der in
eine Garconniere einzieht, die um € 500,-angeboten wird (ich übertreibe jetzt bewusst
ein bisschen), bekommt dann keine Mietzinsbeihilfe.
(GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Du überzeichnest nicht - das ist die Realität!)
Man könnte nun argumentieren, das trifft
dann die MieterInnen. Ich behaupte aber,
dass das dem Mietenwucher langfristig ein
Ende setzen würde. Weil die Leute dann die
Wohnung nicht mehr anbringen würden und
mit dem Mietzins herunter gehen müssten.
Das wäre vielleicht eine Denkvariante. Zusammen mit dem Quadratmeter-Deckel wäre das ein gutes Instrument.
Ich glaube, man muss sich diesen Sektor
der Mietzinsbeihilfe einmal genauer ansehen. Die anrechenbaren Wohnungskosten
weichen teilweise stark von den tatsächlichen Verhältnissen der Menschen ab. Das
ist vielleicht historisch bedingt. Mir fällt auf,
dass die Anrechenbarkeit extrem willkürlich
ist. Das Ganze ist sehr fehlerhaft und wäre
dringend zu vereinfachen. Es ist allerdings
eine Agende des Landes Tirol.

Wir werden das aber angehen und aufarbeiten. Meiner Meinung nach sind die subjektiven Maßnahmen besser, als immer alles für
alle günstig zu machen. Individuelle Vorgaben sind gut, es soll aber zielorientiert sein
und die Richtigen treffen.
GR Mag. Kogler: GRin Mag.a Schwarzl, Du
bist normalerweise gut vorbereitet und
kennst Dich bei dieser Materie aus. Das,
was Du gerade gesagt hast, ist aber falsch.
Wohnungen, die vor dem Jahr 1945 gebaut
wurden, unterliegen natürlich einer Mietzinsbeschränkung. Angefangen beim Friedenszins bis hin zu den Kategorien A-, Bund C-Wohnung und dem Richtwertzins!
(Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Aber wir
haben doch nur ganz wenige solcher Wohnungen!)
Gerade dort investiert man viel in die Sanierung und Erhaltung. Ich bin dafür, dass diese Ungerechtigkeit einmal abgeschafft wird.
Diese Wohnungen weisen nämlich teilweise
eine hohe Qualität auf. Sie haben zum Beispiel oft eine Raumhöhe von über drei Metern! Wir müssen die Vorschriften dahingehend ändern, dass alle diese Wohnungen
nach ihrer Qualität bewertet werden und
nicht nach dem Baujahr. Denn was passiert
eigentlich mit diesen Objekten? Viele Wohnungen werden gar nicht mehr vermietet,
weil man Angst vor unbefristeten Verträgen
hat. Oft weicht man auch auf gewerbliche
MieterInnen aus, damit man zumindest den
angemessenen Mietzins bekommt. Das
muss korrigiert werden.
Frauen:
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Wir haben heute bereits einiges über die Frauen
gehört. Ich stimme zu, dass die Altersarmut
bei uns noch nicht angekommen ist. In der
Bundesrepublik Deutschland (BRD) läuft die
Diskussion bereits. Dank der Regierungskoalitition von Österreichischer Volkspartei
(ÖVP) und Freiheitlicher Partei Österreichs
(FPÖ) zu Beginn dieses Jahrtausends wird
es die Frauen mit der Pensionsreform ganz
besonders treffen. Dann gilt ein Durchrechnungszeitraum von vierzig Jahren. Es werden nicht mehr die besten fünfzehn Jahre
für die Berechnung herangezogen.
Frauen in ländlichen Gemeinden ist es aufgrund der Kindererziehung und durch Pfle-

GR-(Budget-)Sitzung 6.12.2013 (Fortsetzung der am 5.12.2013 vertagten Sitzung)