Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 16-BudgetDez-Teil2.pdf
- S.62
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 1155 -
Tag zu legen und auch unsere MitbürgerInnen darauf aufmerksam zu machen.
StR Mag. Fritz: Eingangs darf ich darauf
verweisen, ich habe alle schon per Email
auf die umfassenden Leistungsberichte der
drei Referate der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, auf der Homepage hingewiesen.
Bei dieser Gelegenheit mein Dank an alle
anderen Ressortführenden, die ebenfalls
die Homepage nützen. Ich kann mich erinnern, dass wir vor wenigen Jahren noch mit
großen Stapeln an Altpapier da hinausgegangen sind. Die Handhabe mit digitalen
Dokumenten ist einfacher und durch die
Suchfunktion leichter zu bearbeiten. Es
schont Ressourcen, wenn wir das so abwikkeln. Wir müssen nicht dicke Bäume fällen,
um hier dicke Papierstapel zu produzieren.
Ich will Sie jetzt aber nicht ewig vom verdienten Wochenende abhalten. Ich glaube
aber, dass die Mag.-Abt. III, Grünanlagen,
als eine der wichtigen städtischen DienstleisterInnen, doch ein paar Worte wert ist. Gerade weil wir wissen, dass wir topografisch
auf einem beschränkten Gebiet verdichtet
immer mehr Menschen unterbringen müssen, ist die Ausstattung mit Freiflächen, mit
Grünflächen das Wesentliche. Sie sind dafür da, dass urbane Dichte menschlich und
sozial verträglich bleibt.
Stadt Innsbruck über 26.000 städtische
Bäume. Der Wert, den ein solcher Baum
hat, stadtklimatisch oder emotional, als Orientierungspunkt für die AnrainerInnen, den
kann man ja gar nicht quantifizieren. Was
man aber quantifizieren kann und das geschieht nach einer europaweit anerkannten
Methode, das ist neben dem Ankaufspreis
die Arbeit, die in einem solchen Baum
steckt.
Ein stattlicher städtischer Baum hat einen
Wert im fünfstelligen Eurobereich, wenn
man die ganze Arbeit rechnet, die ab dem
Einkauf eines kleinen Setzlings da hineingesteckt wird. So gesehen sind die
26.000 städtischen Bäume ein städtisches
Vermögen im hohen zweistelligen Millionenbereich.
Die Aufgabe der Mag.-Abt. III, Grünanlagen,
und meine ist es, dass wir damit genauso
pfleglich umgehen wie mit anderem städtischen Vermögen, z. B. auch mit dem Immobilienvermögen.
Deshalb sind wir so mit Schadenersatzforderungen dahinter. Das geht von der Grabungsordnung bis zu Schadenersatzforderungen an Baufirmen, die durch Fahrlässigkeit oder Rücksichtslosigkeit städtische
Bäume bei Bau- oder Grabungsarbeiten beschädigen.
Deshalb bin ich auch den anderen städtischen Dienststellen sehr dankbar, dass es
sich wirklich eingebürgert hat - ich weiß, es
war nicht immer so - und über die Jahre
immer mehr gewachsen ist, dass die Zusammenarbeit aller planenden Dienststellen
nun auf Augenhöhe erfolgt. Es ist nicht so,
dass die Aufgabe der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, auf das Behübschen irgendwelcher
Restflächen reduziert ist.
Es haben sich einige Unternehmen ursprünglich gewundert, als sie plötzlich
Rechnungen über € 10.000,-- erhielten. Sie
waren der Meinung, dass sie doch nur irrtümlich einen städtischen Baum so beschädigt haben, dass er entfernt werden musste.
Das passiert jetzt nicht mehr! Da sind meine
Leute mit großem Selbstbewusstsein dahinter. Da schicken sie Rechnungen aus und
es bessert sich bereits.
Es ist so, dass bei allen großen Planungen
von den Mag.-Abt. III, Grünanlagen, über
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, bis zu Tiefbau, alle um einen Tisch
sitzen und auf Augenhöhe besprechen, wie
man optimal eine Lösung zwischen den
verschieden Nutzungsansprüchen an den
beschränkten Raum findet.
Wie sehr sich das bessert, hat sich an der
Zusammenarbeit zwischen Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) und Mag.Abt. III, Grünanlagen, im Zusammenhang
mit den Grabungen an der Innpromenade
gezeigt.
Für die immer bessere Zusammenarbeit
geht wirklich mein ganz herzlicher Dank an
diese Abteilungen.
Einen Punkt möchte ich noch unterstreichen. Wir haben laut Baumkataster in der
Es wurde eine Trasse gesucht und gefunden, die wirklich sicherstellt, dass nur eine
ganz geringe Anzahl der 59 Bäume, die dort
stehen, gefällt werden muss. Es wurden
auch einvernehmlich Auflagen für den
Schutz der anderen Bäume festgelegt. Das
heißt, da führen wir es vor! Wir haben es bei
GR-(Budget-)Sitzung 6.12.2013 (Fortsetzung der am 5.12.2013 vertagten Sitzung)