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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf

- S.87

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- 190 -

Innsbruck rechtzeitig das heißt, mindestens 3 Monate vorher) auf diesen
Umstand aufmerksam machen.
(Quelle: Kontrollamtsbericht 2019)
10. Wenn nein, warum nicht?
11. Wenn ja, welche Schritte hat er gesetzt
bzw. mit wem hat er diesbezügliche
Gespräche geführt?
12. Wurden die zuständige Amtsleiterin
persönlich von der IVB in den letzten
Jahren darüber informiert, dass die Finanzierung des Innsbrucker FrauenNachttaxis nicht mehr gewährleistet ist
bzw. dass die Förderbeiträge überschritten wurden?
13. Warum wurde "lediglich" die zuständige
Sachbearbeiterin des Stadtmagistrats
darüber informiert, dass sich eine Überschreitung des Förderbetrages abzeichnet?

19. In welcher Höhe wird der Förderbeitrag
für das Innsbrucker-Frauennachttaxi in
Zukunft erhöht, damit die Finanzierung
dieses Erfolgsprojektes in Zukunft den
gesetzlichen Vorschriften entsprechend
erfolgt bzw. die Serviceleistungen des
Frauen-Nachttaxis zur Sicherheit der
Frauen sogar noch ausgebaut werden
kann?
20. Aus welchen Budgettöpfen der Stadt
Innsbruck erfolgt die Erhöhung der Förderbeiträge für das Innsbrucker
Frauen-Nachttaxis?
21. Wer trägt, sollte die Überschreitung der
Förderbeiträge tatsächlich ohne gesetzliche Beschlüsse erfolgt sein,
schlussendlich die politische Verantwortung?
Depaoli, eigenhändig

14. Wenn ja, warum wurde die Innsbrucker
Stadtregierung von der Amtsleitung offensichtlich über den Umstand nicht informiert, dass die beschlossenen Förderbeiträge in den Jahren 2013 bis
2018 überschritten wurden?

42.4

15. Warum wurde die zuständige Ressortleiterin in den Jahren 2013 bis 2018
von der IVB nicht schriftlich darüber informiert, dass sich eine Überschreitung
der Förderbeiträge abzeichnet?

1.

Wann hat die Innsbrucker Stadtregierung und auf wessen Initiative hin beschlossen, dass Innsbruck eine neue
Stadtbibliothek bekommt?

2.

16. Warum kann die IVB das FrauenNachttaxi nicht zu einem dementsprechenden günstigen Tarif anbieten,
ohne das die Stadt Innsbruck einen
Förderbetrag leisten muss?

Ging die Initiative für den Neubau einer
Stadtbibliothek von der ehemaligen
Bürgermeisterin aus?

3.

Wenn ja, warum und zu welchem Zeitpunkt?

17. Kann der Bürgermeister der Stadt Innsbruck ausschließen, dass es innerhalb
seines Wirkungsbereiches weitere
Überschreitungen von Förderbeiträgen
gibt, welche ohne Beschluss finanziell
ausgeglichen werden?

4.

Wer hatte konkret die Idee, im PEMA II,
auf dem Areal in der Amraser Straße
die neue Stadtbibliothek zu errichten?

5.

Wann wurde die Idee an die ehemalige
Bürgermeisterin der Stadt Innsbruck,
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer, herangetragen? (Bitte um Nennung des
Datums)

6.

Ging die Initiative für den Neubau der
Stadtbibliothek von Markus Schafferer
bzw. von der PEMA-Gruppe aus?

7.

Wenn ja, wann?

8.

Hat die Stadt Innsbruck, insbesondere
die ehemalige Bürgermeisterin der

18. Wie bewertet der Bürgermeister der
Stadt Innsbruck bzw. der Magistratsdirektor der Stadt Innsbruck die Tatsache, dass offensichtlich Beträge ohne
die gesetzlich vorgeschriebenen Beschlüsse seitens der Stadt Innsbruck
ausgeglichen werden?
GR-Sitzung 28.02.2019

GfGR/30/2019
Stadtbibliothek, alternative Standorte (GR Depaoli)

GR Depaoli stellt laut Beilage folgende Fragen an Herrn Bürgermeister: