Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.46

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- 727 -

dem parallel vorgelegten Flächenwidmungsplan die nach § 67 Abs. 2 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
18.

Hans-Maier-Straße 3 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. MÜ-B10 und Nr. MÜB10/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

MagIbk/18317/SP-BB-GH/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. MÜ-B17,
Mühlau, Bereich Hans-MaierStraße 3 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. MÜ-B10 und
Nr. MÜ-B10/1), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind vier Stellungnahmen eingegangen. Diese liegen dem Akt im Original bei.
Zwei Stellungnahmen beziehen sich auf den
bereits rechtskräftigen Flächenwidmungsplan. In den zwei anderen Stellungnahmen
werden Bedenken gegen die Bauhöhe des
Projektes geäußert.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
eingehend beraten. Zusammenfassend wird
festgestellt, dass die eingebrachten Einsprüche keine relevanten neuen Aspekte
anführen. Deshalb wird vorgeschlagen, den
Bebauungsplan zu beschließen.
Die geforderten vertraglichen Vereinbarungen sind abgeschlossen bzw. ausreichend
abgesichert.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat (bei Stimmenthaltung von GR Mag.
Krackl und GR Abenthum, 2 Stimmen) einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen "Für Innsbruck",
FPÖ, FRITZ und GERECHT, 17 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
21.09.2017:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. MÜ-B17, Mühlau, Bereich

GR-Sitzung 15.11.2018

19.

MagIbk/21492/SP-FW-HA/1
Flächenwidmungsplan Nr. HAF40, Höttinger Au, Bereich Höttinger Au 74 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HAF37), gemäß § 36 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die geforderten privatrechtlichen Vereinbarungen liegen vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen FRITZ und GERECHT, 2 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.10.2018:
Der Flächenwidmungsplan Nr. HA-F40, Höttinger Au, Bereich Höttinger Au 74 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. HA-F37), gemäß § 36 TROG 2016, wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.
20.

MagIbk/21545/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HA-B35, Höttinger Au, Bereich Höttinger
Au 74, gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme zum Entwurf
des Bebauungsplanes und Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. HA-B35 eingegangen.