Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.81
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sich in der Zeit zwischen diesen Wettbewerben viel verändert hat und es gute AchitektInnen gibt, denn in der Zwischenzeit war
bei den BauträgerInnen für den Bau in Gebirgen wesentlich mehr Erfahrung vorhanden.
Schlussendlich fand dieser Wettbewerb
statt. Ich möchte nun zu den Kosten kommen. Es wurde heute ständig behauptet,
dass sie von € 1,3 Mio. auf € 3,5 Mio. gestiegen sind und dazwischen anscheinend
niemand einen Beschluss fasste, geschweige denn etwas darüber wusste. Für
diesen Wettbewerb gab es eine Kostenschätzung.
Es gibt bei einem Bauprojekt neun Kostengruppen. Die Kostenschätzung gilt nicht für
alle Gruppen gleichzeitig, sondern so, wie
es die Vorgabe eines Wettbewerbs erfordert. Das wird derart gehandhabt, weil die
Planungskosten beziffert wurden. Sie waren
dennoch immer enthalten und ich zitiere
diesbezüglich aus dem Bericht: "Im Rahmen
des durchgeführten Realisierungswettbewerbes Ende 2013 wurde ein Kostenziel in
Höhe von € 1,3 Mio. vorgegeben. Davon
umfasst waren die Kostengruppen (KG) 2,
3, 4 und 6 gemäß ÖNORM B 1801-1, d. h.
die Bauwerkskosten für Rohbau, Technik
und Ausbau sowie die Kosten für Außenanlagen".
Überdies wurde im Bericht der Kontrollabteilung folgendes aufgeführt und ich zitiere:
"Nicht beinhaltet waren die Kosten der KG 1
- Aufschließung (Kanal, Wasser und
Strom).". Hierzu gab es eine gute Lösung,
von der auch andere profitieren durften.
Aufgrund der exponierten Lage und fehlender Vorkenntnisse - weil es keine Bodenerhebungen oder Ähnliches gab - galten die
Gesamtkosten aber als nicht abschätzbar.
Vor allem die Kostengruppe 5 - Einrichtung
- zu der ich später noch etwas sagen werde.
Das sind zum Beispiel küchentechnische
Anlagen, Möbel etc.
Danach wurde ein Projekt ausgewählt. Unter den siegreichen ArchitektInnen hat es
von Februar 2014 bis Juli 2014 und mit der
Beschlussfassung im Oktober 2014 verschiedenste Kostenschätzungen gegeben.
Ich finde es falsch, dass es vorher in der
Diskussion so dargestellt wurde, als hätte
sich bei diesen Schätzungen pausenlos jemand geirrt.
GR-Sitzung 15.11.2018
Die Kostenschätzungen werden von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) abgegeben. Ich habe die Aufstellung
der Kosten mitgenommen, in dem das Ende
der Bauvorhaben innerhalb der Jahre 2013
und 2017 prognostiziert wurde. Viele Projekte der Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) liegen mit Fertigstellung bei
2 % unter den veranschlagten Kosten. Auch
kleine Projekte, in denen man noch abhängiger ist, weil viele kleine Maßnahmen in einer noch kürzeren Zeit geplant werden müssen. Das bedeutet, dass die IIG sehr wohl
kompetent ist.
Wir erhalten nicht alle Kostenschätzungen,
um sie in einem Gremium zu diskutieren.
Man hat den Eindruck, dass die heutigen
GemeinderätInnen glauben, dass alle Kostenschätzungen einem politischen Gremium
vorgelegt wurden. Man muss auseinanderhalten, was in der Gesellschaft bezüglich
der Entwicklung des Bauprojektes erfolgt
und was dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird, damit er eine Entscheidung treffen kann.
Es werden kaum Projekte punktgenau realisiert, sondern es gibt Adaptierungen, Ergänzungen und Streichungen. Manchmal will
man eine höhere Qualität und manchmal
entfallen Dinge einfach. Auf jeden Fall ist
die Basis der Kosten, von der wir hier und
heute diskutieren, am 01.10.2014 festgelegt
worden.
Der Stadtsenat hat dabei auf Basis eines
Kostenberichtes der Innsbrucker Immobilien
Service GmbH (IISG) zugestimmt. Die Gesamtkosten wurden damals mit € 2,49 Mio.
veranschlagt. Dabei waren die Leistungen
für die IISG, mit € 1,95 Mio. sowie für die
Mag.-Abt. III, Land- und Forstwirtschaft, mit
€ 540.000,--, veranschlagt. Bei der Abrechnung betrugen die Kosten für den Bau
€ 2,1 Mio. statt € 1,95 Mio. Für alle anderen
Kosten musste die Stadt Innsbruck selbst
aufkommen, wie zum Beispiel Einrichtung
etc. Diese lagen bei € 728.000,--.
Hier zu behaupten, dass sich die Kosten
verdreifacht haben, ist für mich einfach …
Ich bitte Euch alle einmal auf die Beschlusslage einzugehen. Es gibt gute Gründe, warum der Gemeinderat und der Stadtsenat
die Dinge beschließen. Dem Gemeinderat
wurde ein Projekt präsentiert. Dann wurde
das Thema initiiert, dass als Material für die