Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.94
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len ist. Natürlich ist es eine Interpretationsfrage, was genau als negativ empfunden
wird. Mir ist die Fraktion "Für Innsbruck" (FI)
in diesem Zusammenhang besonders negativ aufgefallen.
Zuerst wurde gesagt, dass überhaupt keine
ErsatzgemeinderätInnen bei kleinen Fraktionen möglich sind, aber wir waren dabei beharrlich und haben befunden, dass die Gesetzeslage sich anders verhält. In den Ausschüssen dürfen Fraktionen mit Stimmrecht
ErsatzgemeinderätInnen nominieren.
Dann wurde von anderer Seite lange behauptet, dass dies rechtlich gar nicht möglich ist. Wir blieben aber beharrlich und beriefen uns ständig auf den Gesetzestext. Im
Anschluss wurde eingeräumt, dass es doch
möglich sei.
Ich bin froh, dass wir uns hier durchsetzen
konnten, weil damit etwas ermöglicht wurde.
Aus meiner Sicht wurde durch das Zulassen
von ErsatzgemeinderätInnen in den gemeinderätlichen Ausschüssen ein großer
Fortschritt erzielt, vor allem was Transparenz und politischen Nachwuchs anbelangt.
Das haben wir Kleinfraktionen ermöglicht.
Daraufhin wurde die Geschäftsordnung des
Gemeinderates (GOGR) geändert.
Es gibt ErsatzgemeinderätInnen von der
Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), die
ebenso in den Ausschüssen präsent sind,
und das ist zu begrüßen. Es ist gut, dass es
nicht nur einen kleinen geschlossenen Kreis
von GemeinderätInnen gibt, sondern intern
mehr Demokratie gelebt werden kann.
Dankenswerterweise hat die Regierung es
den kleinen Fraktionen erlaubt weitere Mandate zu bekommen. Mir persönlich war es
wichtig, dass wir uns selbst vertreten können, weil das mit Selbstbestimmung zu tun
hat. Dann wurde gesagt, dass es zwar möglich wäre, aber gleichzeitig dürfen wir es
nicht. Gut, das nahmen wir zur Kenntnis.
Einer inhaltlichen Zusammenarbeit in Ausschüssen kann ich nichts abgewinnen, weil
die Alternative Liste Innsbruck (ALI) und
GERECHT ideologisch sowie gesellschaftspolitisch ganz andere Auffassungen haben.
Im Kontrollausschuss arbeiten wir gerne
und gut zusammen. Es ist ein gutes Beispiel, wie die Transparenz über die Fraktionsgrenzen hinaus gelebt werden kann.
GR-Sitzung 15.11.2018
Deshalb habe ich auf das Stimmrecht in
Ausschüssen verzichtet.
Wir haben dann darauf gepocht, dass auch
für ZuhörerInnen in Ausschüssen Ersatz gestellt werden kann. Dann gab es einen Präzedenzfall, bei dem uns mitgeteilt wurde,
dass wir dies nicht dürfen. GR Mag. Krackl
hat bei dieser Situation Recht bekommen.
Ob es gut ist oder der Demokratie von Nutzen, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Wir hätten dies gerne umgesetzt. Wir haben
sogar ein Gutachten dafür eingeholt, ob es
grundsätzlich verboten ist oder nicht. In diesem steht, dass es nicht verboten ist, ErsatzgemeinderätInnen als ZuhörerInnen zu
Ausschüssen zu senden. Die Behauptung,
die GR Mag. Krackl aufgestellt hat, dass die
Beschlüsse nichtig werden würden, stimmt
gar nicht, und das haben wir schwarz auf
weiß. Das Land Tirol hat niemals behauptet,
dass durch ZuhörerInnen Beschlüsse annulliert werden. GR Mag. Krackl, wenn das
Land Tirol dies so gesagt hat, möchte ich,
dass du mir dies belegst. Bleiben wir bitte
einfach bei der Wahrheit!
Ich hoffe auf Fairness und Transparenzhaltung von den Regierungsfraktionen. Bei den
Leuten mit Stimmrecht ist es möglich. Man
muss die Betroffenen, die kein Stimmrecht
haben, einbeziehen, um zu erfahren was
möglich ist und was nicht. Für Fraktionen,
die nur ein Mandat innehaben, ist es nicht
möglich in allen Ausschüssen vertreten zu
sein. Deshalb stellen wir diesen Antrag, sodass unserer Zuhörerschaft ermöglicht wird
und wir uns mit unseren ErsatzgemeinderätInnen einbringen können, genauso wie die
größeren Fraktionen.
Wir hoffen damit eine Mehrheit zu erlangen.
Und wenn wir keinen Mehrheitsbeschluss
fassen können, ist es mir auch egal - ganz
ehrlich. Aber dann sollen zumindest die Positionen auf dem Tisch liegen. So wie
GR Mag. Krackl es ausdrücken kann, dass
er dagegen ist. Damit könnte ich leben.
Aber, dass man sich hinter Grauzonen versteckt, toleriere ich nicht.
GRin Mag.a Seidl: Wir haben dies nun ausführlich diskutiert. Es gibt dazu unterschiedliche Ansichten, wie man das Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) auslegt.
GR Plach, ich möchte kurz erwähnen, dass
wir diesen Antrag eingebracht haben, bevor