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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.127

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- 808 -

zur Anbringung des Plakats "Sicher
sein"?

Mahlzeiten für die betreuten Kinder
bzw. Jugendlichen angeboten?

4.

Welche genauen Zielsetzungen und
Maßnahmen sind im Rahmen des auf
dem Plakat textierten Wortlaut "Engagiert gegen Abschiebungen nach Afghanistan" geplant bzw. umfasst?

2.

Gibt es unter den in Frage 1 angeführten Einrichtungen solche, in denen die
Mahlzeiten frisch bzw. vor Ort zubereitet werden? Falls ja, um welche Einrichtungen handelt es sich?

5.

Wie beurteilen Sie den Wortlaut des
Plakats im Hinblick auf die Kompetenzordnung des Bundesverfassungsgesetz
1929 (B-VG) und das geltende österreichische Fremden- und Strafrecht?

3.

Falls die Mahlzeiten nicht frisch bzw.
vor Ort zubereitet werden, woher beziehen die in Frage 1 angeführten Einrichtungen die Mahlzeiten jeweils?

6.

Wie beurteilen Sie die Auswirkungen
des Aushangs eines Plakats, das die
geltende Rechtsordnung bzw. die Vollzugspraxis von Behörden des Bundes
aushöhlt, auf die Bevölkerung?

4.

7.

Wer hat die Aufhängung des Plakats
zum Frauenvolksbegehren veranlasst?

8.

In welchem Zeitraum wurde das Plakat
zum Frauenvolksbegehren ausgehängt?

Werden seitens der zuständigen
Dienststellen des Stadtmagistrats Qualitätskontrollen hinsichtlich der in den in
Frage 1 angeführten Einrichtungen angebotenen Mahlzeiten durchgeführt?
Falls ja, in welchen zeitlichen Abständen und nach welchen Kriterien? Falls
nein, warum werden solche Kontrollen
nicht durchgeführt?

5.

9.

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte
die Anbringung bzw. die Veranlassung
zur Anbringung des Plakats zum Frauenvolksbegehren?

Werden seitens der zuständigen
Dienststellen des Stadtmagistrats Vorgaben hinsichtlich Zusammensetzung,
Zutatenherkunft, Qualität etc. betreffend die in den in Frage 1 angeführten
Einrichtungen angebotenen Mahlzeiten
gemacht? Falls ja, welche?

6.

Inwieweit wird bei den in den in Frage 1
angeführten Einrichtungen angebotenen Mahlzeiten "Regionalität", also die
Herkunft der pflanzlichen und tierischen
Bestandteile der Mahlzeiten aus Tirol
berücksichtigt?

7.

Inwieweit wird bei den in den in Frage 1
angeführten Einrichtungen angebotenen Mahlzeiten die Herkunft der pflanzlichen und tierischen Bestandteile der
Mahlzeiten aus biologischem Landbau
bzw. artgerechter und biologischer
Nutztierhaltung berücksichtigt?

8.

Insoweit angebotene Mahlzeiten in den
in Frage 1 angeführten Einrichtungen
Fleischanteile bzw. Fleischprodukte
enthalten, von welchen Tierarten bzw.
-gattungen stammen diese?

10. Ist Ihnen bewusst, dass Sie kraft Amtes
zu einer neutralen Ausübung der Verwaltung verpflichtet sind? Falls ja, wie
rechtfertigen Sie dann parteipolitische
Propaganda am Rathausgebäude?
11. Ist davon auszugehen, dass Plakataktionen der oben angeführten Art hinkünftig unterbleiben, oder ist beabsichtigt,
diese fortzuführen?
Kurz, Denz, Dengg, Federspiel, Gregoire,
Lassenberger, Kunst und Schmidt, alle eigenhändig
40.14 GfGR/179/2018
Mahlzeiten in Kinderbetreuungsund -bildungseinrichtungen
(GRin Denz)
GR Denz stellt laut Beilage folgende Fragen
an Herrn Bürgermeister:
1.

In welchen Kinderbetreuungs- und -bildungseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Innsbruck werden

GR-Sitzung 15.11.2018

Kurz, Denz, Dengg, Federspiel, Gregoire,
Lassenberger, Kunst und Schmidt, alle eigenhändig