Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf
- S.107
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Bei den Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligungen im letzten Quartal 2017
handelte es sich um Veranstaltungen in Kooperation mit der Polizei. Zur
Stärkung des subjektiven Sicherheitsempfindens veranstalteten die Kooperationspartner im Herbst 2017 vier Informationsveranstaltungen unter dem Motto „Gemeinsam sicher in Innsbruck“ in verschiedenen
Stadtteilen.
6 Gebarung
Unternehmerische
Tätigkeiten
Die Gebarung der Einnahmen und Ausgaben 2015 bis 2017 ist aus
steuerlichen Gründen im Wesentlichen über zwei Teilabschnitte, nämlich 010030 – Kommunikation und Medien und 015000 – Bürgerservice
und Öffentlichkeitsarbeit, abgewickelt worden. Beide Fonds waren dem
Unternehmensbereich der Stadt Innsbruck zugeordnet und wurden
ihnen sohin unternehmerische Tätigkeiten unterstellt.
Gemäß den der Kontrollabteilung zur Verfügung gestellten Unterlagen
waren sämtliche Sachkosten im Teilabschnitt 010030 – Kommunikation
und Medien (ausgelegt mit einer Vorsteuerabzugsberechtigung von
32 %) und im Teilabschnitt 015000 – Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit (zu 33 % vorsteuerabzugsberechtigt) zu verbuchen. Darüber
hinaus konnte im Zusammenhang mit den Sachausgaben der Post
403000 – Handelswaren des Teilabschnittes 010030 – Kommunikation
und Medien ein Vorsteuerabzug von 91,66 % geltend gemacht werden.
Zudem sind in den Jahren 2015 und 2016 bestimmte Sachkosten (wie
EDV-Programme, Versicherungen oder Entgelte für sonstige Leistungen u.a.m.) auf dem Teilabschnitt 015010 – Pressestelle aufgenommen
worden. Der angesprochene Teilabschnitt war mit einer Vorsteuerabzugsberechtigung ausgestattet und betrug dieser 27,89 % der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer.
Überprüfung
Aufteilungsschlüssel
Vorsteuerabzugsberechtigung
Grundlage für die inhomogene steuerliche Behandlung von Rechnungen sei lt. erhaltener Auskunft das Ergebnis einer im Jahr 2000 durch
die MA IV veranlassten Erhebung und einem daraus abgeleiteten, vom
damaligen Vorstand des Amtes für Finanz- und Rechnungswesen errechneten Aufteilungsschlüssel für den Vorsteuerabzug. Die städtischen Dienststellen sind zuletzt im Jahr 2006 darauf hingewiesen worden, die Aufteilungsschlüssel regelmäßig auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen und insbesondere bei geänderten Verhältnissen (bspw. Neuverteilung von Aufgaben, Wegfall hoheitlicher oder unternehmerischer Bereiche) entsprechende Korrekturen vorzunehmen und der hierfür zuständigen Organisationseinheit der Stadt Innsbruck zu melden.
6.1 Voranschlag
Voranschlag
Zur Aufgabenerfüllung sind dem ehemaligen Amt für Bürgerservice und
Öffentlichkeitsarbeit und der seinerzeitigen Stabstelle Kommunikation
und Medien für die Jahre 2015, 2016 und 2017 folgende finanzielle Mittel (in Euro) zur Verfügung gestellt worden.
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Zl. KA-10588/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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