Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.177
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Frage 2:
Wie viele BeamtInnen der Stadt Innsbruck, welche seit 01.01.2012 krankheitsbedingt keinen Urlaub (Mindesturlaub von vier Wochen) in Anspruch genommen haben, sind bis dato (Stichtag 01.08.2018) um die finanziellen Vergütungen trotz
Veröffentlichung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom
27.06.2013 umgefallen? (Um detaillierte Aufstellung nach Kalenderjahr, Geschlecht bzw. Ausmaß der Beschäftigung {Vollzeit oder Teilzeit} wird gebeten.)
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Wann konkret (Datum) wurde die Amtsleitung Personalwesen bzw. Referatsleitung Personalwesen über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bzw.
über die Veröffentlichung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes
(VwGH), wie bereits angeführt, informiert?
Antwort:
Die Stadt Innsbruck wurde nicht informiert.
Frage 4:
Welche Schritte hat die Amtsleitung Personalwesen bzw. Referatsleitung Personalwesen seither gesetzt, um rechtskonform den betroffenen BeamtInnen, welche
aus Krankheitsgründen ihren Urlaub nicht in Anspruch nehmen konnten, selbigen
finanziell zu vergüten?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 5:
Wie vielen betroffenen BeamtInnen der Stadt Innsbruck wurden seit Veröffentlichung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 27.06.2013
die Ansprüche gemäß vergütet?
Antwort:
Zwei Personen wurden auf Antragstellung bescheidmäßig erledigt.
Frage 6:
Wann hat die Amtsleitung Personalwesen bzw. die Referatsleitung Personalwesen die BeamtInnen der Stadt Innsbruck vorsorglich und informativ über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 27.06.2013 informiert?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 7:
Wurde die Personalvertretung der Stadt Innsbruck über die Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 27.06.2013 informiert?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 8:
Wenn ja, wann wurde die Personalvertretung der Stadt Innsbruck über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 27.06.2013 informiert?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 9:
Wenn nein, warum nicht?
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