Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.191

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(zu Punkt 39.2)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 31.10.2018

Stadtbibliothek, Umschichtung von Baukosten; Zahl GfGR/109/2018;
ANFRAGE von GRin Mag. a Seidl (NEOS) vom 11.10.2018;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GRin Mag.a Seidl hat am 11.10.2018 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage GfGR/89/2018 vom 12.07.2018 zu den Einrichtungskosten der Stadtbibliothek in der Amraser Straße. Wie ich der Liste, welche der Anfragebeantwortung angeschlossen war, entnehmen kann, gibt es keine Überweisung in Höhe von
€ 400.000,-- für ein Kamerasystem, jedoch wird exakt diese Summe in der letzten Zeile unter dem
Punkt "Umschichtung" ausgewiesen. Ich bitte um Konkretisierung dieser Definition.
Frage 1:

Bitte um genauere Definition bzw. Bedeutung dieser "Umschichtungen"?

Antwort:

Dem Vorgang liegt der Stadtsenatsbeschluss (Zl. V KU-2786/2018) vom
28.02.2018 zugrunde. Im Sinne einer Qualitätskontrolle und einer einheitlichen Auftragsvergabe zur Durchsetzung allfälliger Gewährleistungsansprüche wurde darin die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) ermächtigt, explizit erfasste Leistungen zu beauftragen. Ebenfalls beschlossen
wurde der Modus der Weiterverrechnung (vergleiche Antwort zu Frage 4).
Diese € 400.000,-- waren zuvor dem Einrichtungsbudget der neuen Stadtbibliothek zugeordnet und konnten zu 100 % durch Einsparungen in anderen
Bereichen finanziert werden.

Frage 2:

Die Kosten für die beauftragten Einrichtungsgegenstände blieben unter den
€ 1,5 Mio. – welchen Zweck soll also eine Umschichtung Richtung Einrichtung haben?