Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.211
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Antwort:
Nein. An die Mag.-Abt. III, Tiefbau, wurde kein derartiger Wunsch herangetragen. Der früheste Beginn der Umbauarbeiten wurde unter Berücksichtigung des seit 28.09.1988 aufrechten Bau- und Baustellenverbots in der
nördlichen Maria-Theresien-Straße sowie aufgrund der UCI StraßenradWM 2018 mit Anfang Oktober festgelegt.
Frage 7:
Hat die Innsbrucker Stadtregierung bei der Auftragsvergabe die gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Stadtrechts der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) als auch
jene des Bundesvergabegesetzes (BVerG) berücksichtigt?
Antwort:
Ja.
Frage 8:
Wenn ja, in welcher Hinsicht? (Um ausführliche Begründung mit Hinweis auf die
jeweiligen Paragraphen wird gebeten.)
Antwort:
Direktvergabe gemäß § 41 BVergG 2006: Planungsarbeiten, Schlosserarbeiten (Sitzbänke), Lieferung Pflastersteine
Rahmenvereinbarung gemäß §§ 150 ff BVergG 2006: Baumeisterarbeiten
(stadtrechtskonforme Vergabe der Rahmenvereinbarung durch den Stadtsenat)
Frage 9:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
entfällt
Frage 10:
Warum hat die Stadt Innsbruck nicht sofort nach der Entscheidung des Obersten
Gerichtshofs (OGH) vom 28.03.2017 die dementsprechenden erforderlichen Umbauarbeiten in Angriff genommen, um weitere Unfälle von PassantInnen zu vermeiden?
Antwort:
Sofortmaßnahmen wurden in Abstimmung mit der städtischen Gemeindehaftpflichtversicherung getroffen. Planungen für die erforderlichen Umbaumaßnahmen in Abstimmung mit dem Gestaltungskonzept der Maria-Theresien-Straße sowie der städtischen Gemeindehaftpflichtversicherung mussten erstellt werden.
Frage 11:
Wie definiert die Innsbrucker Stadtregierung den Begriff "große Baustellen" und
worin unterscheiden sich "große Baustellen" von "kleinen Baustellen", die Innsbrucker Innenstadt betreffend?
Antwort:
Die Begriffe "große Baustellen" und "kleine Baustellen" sind nicht definiert.
Frage 12:
Gab es bereits vor dem Beginn der Umbauarbeiten Zahlungen an das Architekturbüro - AllesWirdGut Architektur ZT GmbH Wien München - bzw. an die ausführenden Firmen, und wenn ja, in welcher Höhe?
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