Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.263
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Frage 76:
Müssen dieses enorme zusätzliche Verkehrsaufkommen von tausenden neuen
Wohnungen weiterhin der "Südring" (Amraser See-, Burgenland-, Olympia-, Egger-Lienz-Str.) und die Reichenauer Straße tragen?
a)
b)
c)
d)
e)
Antwort:
Wenn nein, wie sieht das Verkehrskonzept hierzu aus?
Bis wann wird das Verkehrskonzept umgesetzt?
Wird dieses Verkehrskonzept die Reichenauer Straße entlasten?
Wenn ja, wie sieht dieses Verkehrskonzept aus?
Gibt es ein Verkehrskonzept vorab?
Das gesamte zukünftige motorisierte, individuelle Durchgangsverkehrsaufkommen der Stadt Innsbruck muss - nach den Zielen der derzeitigen Verkehrsplanung - vom bestehenden Straßennetz der Kategorien "Hauptstraße"
und "Hauptsammelstraße" sowie der Südtangente (A12) getragen werden.
Dieses Netz ist unter anderem integraler Bestandteil in den einzelnen Flächenwidmungsplänen und kann dort eingesehen werden.
a) Das Verkehrskonzept geht davon aus, dass der Anteil des MIV möglichst stagnieren muss, das heißt es erfordert ein Mobilitätskonzept,
das die laufend steigende Wegeanzahl mit den Verkehrsmitteln des
Umweltverbundes bewältigt. Siehe dazu auch Antwort zu Frage 1.
b) Es wird laufend umgesetzt. Allerdings kann wenig Einfluss auf den
auf Innsbruck bezogenen Umlandverkehr genommen werden, das
heißt es finden sehr viele Fahrten von Nicht-InnsbruckerInnen statt!!
c) Es soll dafür sorgen, dass die Reichenauer Straße nicht noch mehr
zusätzlich belastet wird.
d) Es kann kein ganzes Konzept in einer Anfragebeantwortung beschrieben werden. Das MIV-Konzept geht von einer zunehmenden
Sättigung/Limitierung von hochrangigen Straßen aus, womit Anreize
für den Umweltverbund geschaffen werden. Zudem stehen keine weiteren Flächen für den MIV bzw. MIV-Zuwachse (vergleiche Antwort zu
Frage 1) zur Verfügung.
e) Diese Frage wurde nicht verstanden. Jedenfalls gibt es kein provisorisches Verkehrskonzept.
Frage 77:
Im Verkehrskonzept der 1990er-Jahre wurde für die Reichenauer Straße aufgrund
ihrer Nutzung und Funktion durch Maßnahmen die Nutzung als Durchzugsstraße
verhindert. Werden Sie den oben erwähnten Abschnitt der Reichenauer Straße
insbesondere das "Nadelöhr" für den MIV schließen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, ab wann und in welcher Form?
Antwort:
Es ist richtig, dass im VKZ 89/90 zur Verhinderung von Durchgangsverkehr
die Aufhebung des durchgehenden Straßenzuges Reichenauer Straße vorgeschlagen wird (Band V, Seite 19).
Diese Empfehlung wurde verkehrspolitisch nicht verfolgt. Durch die geringere Leistungsfähigkeit der Reichenauer Straße infolge Integration der Stra-
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