Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf

- S.121

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Im Anhörungsverfahren kommunizierte das Amt für Personalwesen gegenüber der Kontrollabteilung, der Empfehlung zu entsprechen und
nach Möglichkeit die Arbeitsaufzeichnungen im System täglich einzutragen.
Richtlinie für
alternierende
Telearbeit –
Empfehlung

Nochmals auf die in Rede stehende Vereinbarung der alternierenden
Telearbeit zurückkommend, merkte die Kontrollabteilung an, dass eine
Bestimmung der Kostentragung bezüglich der Betriebskosten (bspw.
Strom, Heizung, Internet), die dem Arbeitnehmer durch den außerbetrieblichen Arbeitsplatz an seinem Wohnort entstehen, nicht enthalten
war.
Unter dem Aspekt, dass die alternierende Telearbeit im Magistrat der
Stadt Innsbruck bereits (einzelvertraglich) angewandt wird, empfahl die
Kontrollabteilung dem Amt für Personalwesen, eine allgemeine Regelung (Richtlinie) hinsichtlich der Telearbeit auszuarbeiten. Dadurch werden aus Sicht der Kontrollabteilung sowohl arbeitsrechtliche (bspw. das
zeitlich maximale Ausmaß der Telearbeit, Zeitaufzeichnung) sowie wirtschaftliche Aspekte (bspw. Betriebskosten) als auch allgemeine Bestimmungen (Datenschutz, Haftung) abgedeckt und einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen.
Das Amt für Personalwesen machte in der Stellungnahme zum Anhörungsverfahren mittels einer Präsentationsvorlage deutlich, dass im
Sinne der Empfehlung bereits erste Überlegungen angestellt wurden.
Des Weiteren solle eine Telearbeits-Richtlinie im Laufe des Jahres
2019 eingeführt werden.
8 Amtsräumlichkeiten – bauliche Maßnahmen

Bauliche Maßnahmen
2014 und 2016

In den Jahren 2014 und 2016 wurden im Dachgeschoß und 2. OG des
Rathauses Maria-Theresien-Straße / Altbau bauliche Maßnahmen gesetzt, um dem zum Prüfungszeitpunkt bestehenden Amt für Medien,
Kommunikation und Bürgerservice neue Räumlichkeiten zur Verfügung
zu stellen.
8.1 Politische Beschlussfassung

Beschluss und
Budgetierung

Der Stadtsenat und der Gemeinderat der Stadt Innsbruck beschlossen
im April 2014 den Ausbau des nördlichen Dachgeschoßes im Altbau
des Neuen Rathauses. Für die Finanzierung der dazumal geschätzten
Baukosten in Höhe von € 279.000,00 in Form eines Baukostenzuschusses der Stadt Innsbruck an die Innsbrucker Immobilien Service GmbH
(IISG) wurde ein entsprechender Nachtragskredit genehmigt.

Bauzeit

Die Arbeiten starteten im Juni 2014 und konnten nach drei monatiger
Bauzeit planmäßig beendet werden.
8.2 Geschäftsbesorgung

Geschäftsbesorgungsvertrag

Der IISG obliegen gemäß „Geschäftsbesorgungsvertrag“ mit der Stadt
Innsbruck diverse Aufgaben der Verwaltung und Betreuung für Gebäude und sonstige Bauten, die sich im Eigentum der Stadt befinden,
von ihr angemietet wurden oder sonst in ihrer Nutzung stehen. Grundsätzlich werden die Geschäftsbesorgungstätigkeiten der IISG im Auftrag, im Namen und auf Rechnung der Stadt Innsbruck geführt.

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Zl. KA-10588/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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