Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-12-14-GR-Protokoll-Budget-2.Teil.pdf
- S.43
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Diese Erfahrungen haben nämlich erst zur
Deklaration der Menschenrechte geführt
und zu der Erkenntnis, dass sich Friede
ganz wesentlich im sozialen Ausgleich, sozialer Gerechtigkeit und in gegenseitiger
Solidarität begründet.
Ganz sicher waren soziale Maßnahmen in
jeder Gesellschaft und auch schon in der
Vergangenheit Gegenstand von politischer
und gesellschaftlicher Diskussion. Aktuell
ringen wir gerade wieder darum, was denn
das Mindeste ist, was einem Menschen zusteht, damit er am gesellschaftlichen Leben
teilhaben kann. Das Ziel des Mindestsicherungsgesetzes ist in der Präambel ganz klar
formuliert: Es geht um die Bekämpfung von
Armut und Ausgrenzung, um das Führen eines menschenwürdigen Lebens und die
dauerhafte Eingliederung bzw. die Befähigung zur Selbsthilfe. Seit Ende des Jahres 2016 ist der Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) mit dem Bund ausgelaufen und gerade in der Zeit haben wir bezüglich Wohnkostenverordnung in Tirol im
Mindestsicherungsgesetz wieder neu diskutiert.
Es geht um die Definition dessen, was denn
das Mindeste ist, was einem zusteht. Ich
glaube auch, dass wir zu Recht in unserem
Arbeitsübereinkommen formuliert haben,
dass wir sehr wohl für eine österreichweite
Regelung der Mindestsicherung sind. Wir
sind der Überzeugung, es darf nicht davon
abhängig sein, in welchem Bundesland man
lebt und wie viel einem zum Leben zugestanden wird. Bisher hat Tirol immer als gutes Beispiel gegolten, weil wir eben keinen
Deckel bei Haushaltseinkommen haben. Es
gibt keine Unterscheidung zwischen subsidiär Schutzberechtigten und Asylberechtigten, weil wir die Wohnkosten seit Juli dieses Jahres auch höher anerkennen und weil
wir nur ganz gering gestaffelte Beiträge bei
den Kindern haben.
Ich bin sehr froh, heute in der Tiroler Tageszeitung (TT) gelesen zu haben, dass Teile
der Landesregierung heute nach Wien fahren und bei der Bundesministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz einfordern werden, dass das so
bleibt. Dass uns der Bund hier keine Grenzen setzt.
Ich denke, dass auch hier im Raum kein
Zweifel daran besteht, dass alle sozialen
GR-(Budget-)Sitzung 14.12.2018
Maßnahmen, die die Bundesregierung derzeit auf die Wege gebracht hat und uns
sozusagen als vorweihnachtliches Geschenk beschert, die größten sozialpolitischen Herausforderungen sein werden, denen wir uns in Zukunft auch hier in Innsbruck zu stellen haben werden. Wie eben
die Kürzungen bei den AMS-Maßnahmen,
die Abschaffung der Notstandshilfe oder die
Kürzungen bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung.
Deshalb geht es aus meiner Sicht jetzt darum, Mitverantwortung für den Gesellschaftsvertrag zu zeigen und der Bundesregierung klar und deutlich zu sagen, dass wir
keinen Rückfall ins Mittelalter wollen. Wir
wollen Menschen in Not ermächtigen, sich
selbst zu helfen und sie nicht zu BittstellerInnen zu degradieren, die von Notschlafstellen und von Suppenküchen abhängig
sind.
So wie GRin Duftner gesagt hat, geht es darum, Frauen ganz besonders wieder von ihren Partnern oder Ehemännern unabhängig
zu machen. Ich als Obfrau für Soziales und
Wohnungsvergabe erwarte mir deshalb, lieber Bgm.-Stellv. Gruber, auch von dir als
Sozialstadtrat eine klare Stellungnahme zur
bedarfsorientierten Mindestsicherung im
Sinne der Stärkung des sozialen Ausgleiches. Denn noch ist das österreichische Sozialsystem und die Tiroler Mindestsicherung
etwas, auf das wir vertrauen können.
Niemand hier im Raum darf vergessen,
dass man sich ganz schnell selber in einer
Notlage befinden kann. Ich erinnere nur daran, was wir gestern miterlebt haben. Stehen wir also bitte gemeinsam dafür auf und
gemeinsam dafür ein, dass es eine bedarfsorientierte Mindestsicherung auch in Zukunft gibt, die diesen Namen verdient und
wirklich hilft. Die Zahlen sprechen ja für
sich, 70 % aller MindestsicherungsbezieherInnen sind AufstockerInnen, das heißt, sie
arbeiten oder sind in Pension.
Die durchschnittliche Bezugsdauer ist auch
durch anerkannte Flüchtlinge nicht wesentlich gestiegen. Vor ein paar Jahren waren
es noch fünf Monate, jetzt sind es neun Monate. Ich freue mich, dass wir das Sozialbudget der Stadt Innsbruck für den Jahresvoranschlag 2019 nicht kürzen. Ich befürchte aber auch wie die Vorrednerinnen
vor mir, dass wir das Nächste schon massiv