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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-12-14-GR-Protokoll-Budget-2.Teil.pdf

- S.89

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Gebühren 2019 - VORSCHLAG

7.

HUNDESTEUER (HH-Ansatz 920000)
Aufgrund der Hundesteuerordnung 2013 wird die Hundesteuer weiterhin mittels Jahresbescheid vorgeschrieben, die Tarife können aber auch unterjährig auf monatlicher
Basis abgerechnet werden. Der Vorschlag sieht - nach einem konstanten Niveau seit
2016 - für den (Normal-)Jahrestarif sowie für die Wachhunde und den ermäßigten
Steuersatz eine Erhöhung um 2,50% vor.
ANTRAG
Die Hundesteuer wird ab 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:
2018

8.

2019

Pro Hund (Jahrestarif)

99,96

103,20

3,24%

Für Wachhunde und Hunde, die in Ausübung
eines Berufes oder Gewerbes gehalten werden
(§3 Abs. 1 der Hundesteuerordnung), je Hund

42,00

43,20

2,86%

Ermäßigter Steuersatz gem §3 Abs. 2 der Hundesteuerordnung, je Hund

42,00

43,20

2,86%

Ersatzhundemarke (inkl. Porto)

2,00

2,00

0,00%

WASENMEISTEREIGEBÜHREN (HH-Ansatz 581010)
Der Antrag für die Wasenmeistereigebühren sieht für 2019 eine Erhöhung um ca. 2,5%
vor.
ANTRAG
Die Gebühren für die Wasenmeisterei werden ab 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:
1. Beseitigen eines Tierkadavers:
Wasenmeistereigrundgebühr

2018
11,60

2019
11,90 2,50%

zzgl. gewichtsabhängiger Besei tigungsgebühr[1]

11,60

11,90

2,50%

Bei Abholung zusätzlich Fuhrgebühr – Tarif lt. Fuhrpark + 20% USt.
2. Beseitigung verdorbener Nahrungsmittel oder
sonstiger Abfälle aus der Nahrungsmittelindustrie
und dem Nahrungsmittelgewerbe je kg wie in lit.
1.
3. Vorbereitung, Öffnung eines Kadavers zur
Untersuchung (Sektion)

11,60

11,90

2,50%

4. Aufladen eines Großtierkadavers auf das
Transportfahrzeug

16,90

17,30

2,50%

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