Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-12-14-GR-Protokoll-Budget-2.Teil.pdf
- S.91
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(zu Punkt 3.5.3)
IV- 9140/2018
H A U S H A LT S SA TZ U N G
2019
(genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss vom xx.xx.xxxx)
1.
Gemäß § 57 Abs. 2 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck, LGBI. Nr. 53/1975, in der
geltenden Fassung, setzt der Gemeinderat den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2019 wie folgt
fest:
2019
Ordentliche Gebarung
Einnahmen
375.393.400
Ausgaben
390. 702.500
Zuschuss
-15.309.100
Außerordentliche Gebarung
2019
Einnahmen
38.969.800
Ausgaben
38.969.800
Die Aufgliederung dieser Beträge auf die einzelnen Voranschlagsposten ist in den Anlagen
ausgewiesen.
II.
Gemäß
§
54 Abs.
4
des
lnnsbrucker
Stadtrechtes
Dienstpostenplan für das Rechnungsjahr 2019
genehmigt
der
mit einer Gesamtanzahl
Aufgliederung dieser Dienstposten ist in den Anlagen enthalten.
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Gemeinderat
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