Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-12-14-GR-Protokoll-Budget-2.Teil.pdf
- S.98
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Ausgaben enthalten. Die Bedeckung ist grundsätzlich durch anderweitige Einsparungen zu finden.
Angenommene Mehreinnahmen stellen nur in wirklichen Ausnahmefällen akzeptable Begründungen dar.
Die zur Bedeckung von Mehrausgaben (Überschreitungen) herangezogenen Beträge bleiben endgültig
gebunden.
Auf
Ausgabenansätze,
die
zur
Bedeckung
verwendet
werden,
sind
nachträgliche
Krediterhöhungen (überplanmäßige Ausgaben) unzulässig.
Die Magistratsabteilung IV hat das Ansuchen dem zuständigen Gemeindeorgan zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Über- und außerplanmäßige Mittel dürfen erst nach erteilter Genehmigung in Anspruch genommen werden.
5. Gliederung der Ausgabenansätze
Um eine haushaltsrechtlich sachgerechte Zuordnung der Ausgabenansätze zu erreichen, sind diese im
Ordentlichen Haushalt nach folgenden Kriterien gegliedert:
•
Gebundene Ausgaben (GA) - durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verpflichtungen
festgelegte Ausgaben; die Zweckbestimmungen im Einzelnen sind in der Anlage 1 des Voranschlags
2019 festgelegt
•
Deckungsklassen (DK) - laufende, der Höhe nach in der Regel beeinflussbare Betriebsausgaben
•
Sammelnachweise (SN) - zusammengefasste, einheitlich bewirtschaftete Betriebsausgaben
•
laufende lnfrastrukturausgaben
Ersatzbeschaffungen,
(IA)
Ergänzungen
laufende Ausgaben für die Infrastruktur, das sind
-
und
Instandhaltungen gemäß Anmeldungen
im
Referat
Budgetabwicklung und Finanzcontrolling
•
Subventionen (SU) und Sondersubventionen (SO) - Sammelnachweise
6.
Allgemeine Haushaltssperre:
Sofern in der Folge nicht anderes bestimmt wird, bleiben grundsätzlich 5 % aller im Haushaltsplan
vorgesehenen Mittel gesperrt.
Der Stadtsenat ist ermächtigt, nach Maßgabe der budgetären Entwicklung und der Einnahmensituation, die
Aufhebung der Sperre einzelner oder aller Haushaltsstellen zu genehmigen. Die Genehmigung erfolgt nach
Vorberatung des Finanzausschusses über den von der Magistratsabteilung IV erstellten Amtsvorschlag. Der
Amtsvorschlag
hat
eine
Prioritätenreihung
der
einzelnen
Haushaltsstellen,
gegebenenfalls
unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der Hochrechnung (Pkt. 10), zu enthalten. Die Erreichung einer
ausgeglichenen Gebarung darf durch die Genehmigung nicht in Frage gestellt werden.
Von einer allgemeinen Haushaltssperre ist der Sammelnachweis Personal nicht betroffen.
Ausgenommen die Bereiche „Bildung" und „Sicherheit" werden jedoch neu- bzw. auch nachzubesetzende
Dienstposten nur nach tiefgreifender Prüfung des Bedarfs durch das Amt Personalwesen und nur nach
Betrachtung der laufenden Finanzsituation der Stadt Innsbruck einer Besetzung zugeführt.
In weiterer Folge sind bei Neu- und Nachbesetzungen in erster Linie die Personen der ..Aktion 20.000" in die
engere Betrachtung bei der Personalauswahl zu nehmen.
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