Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 2019-07-18-GR-Protokoll_T1.pdf
- S.10
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Derzeit gibt es einen aktuellen Auftrag
der Magistratsdirektion, die Abwicklung
der Subventionsansuchen hausintern in
digitaler Form zu vereinheitlichen. Die
Umstellungsphase läuft.
12.
1. Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer Christine, Entbindung von der
Verschwiegenheitspflicht nach
§ 13 Abs. 3 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975
(nachträgliche Kenntnisnahme)
Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis
genommen.
10.
Reiterstandbild Leopoldsbrunnen,
Termin für Antransport
Bgm. Willi: Vielleicht haben Sie mitbekommen, dass die Leopoldstatue in die Stadt
Innsbruck zurückgebracht wird. Ich hätte
gerne, dass die Statue zur Eröffnung der
Festwochen der Alten Musik am 07.08.2019
ankommt. Dies ist leider nicht möglich, weil
die zuständige Restauratorin zu dieser Zeit
nicht zugegen ist - es ist eine Vorgabe des
Bundesdenkmalamtes, dass sie den Transport begleiten muss, um die Figur zu sichern. Wir werden die Statue dann im September oder im Oktober in die Stadt Innsbruck zurückholen.
Wir haben es erreicht, dass wir wie bisher
für den Brunnen und das Wasser zuständig
sind, aber die Statue wird sich das Kunsthistorische Museum (KHM) kümmern. Dafür
bin ich dem Geschäftsführer des Kunsthistorischen Museums, Dr. Frey, sehr dankbar.
Wir stellen quasi nur den Sockel dem
Kunsthistorischen Museum zur Verfügung.
Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis
genommen.
11.
Notrechtsverfügung des Stadtsenates vom
03.07.2019 gemäß § 33 Abs. 1 Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR):
1. Bürgermeister-Stellvertreterin
Mag.a Christine Oppitz-Plörer wird auf ihren
Antrag vom 02.07.2019 für Zeugenaussagen in einem Ermittlungsverfahren gegen
unbekannte Täter wegen § 302 StGB (Missbrauch der Amtsgewalt) von der Verschwiegenheitspflicht als damalige Bürgermeisterin
entbunden. Auslösend für die Einleitung dieses Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck unter der Geschäftszahl 10 UT9/19g-1 ist eine Sachverhaltsdarstellung der Liste "Gerechtes Innsbruck" im
Zusammenhang mit der angezeigten Entfernung von Wahlplakaten usw. im Rapoldipark im Frühjahr 2018.
13.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Gruber.
GR-Sitzung 18.07.2019
I-RA 573/2019
Grundstück in KG Amras, Verzicht
auf das Vorkaufsrecht (nachträgliche Kenntnisnahme)
Notrechtsverfügung des Stadtsenates vom
10.07.2019 gemäß § 33 Abs. 1 Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR):
1.
Die Stadt Innsbruck als Vorkaufsberechtigte des Grundstücks 780/2 in
EZ 1003 KG Amras stimmt dem Verkauf des Grundstücks 780/2 an Klein
Autoteile Vertriebsges.m.b.H.
(FN 61656x) zu.
2.
Die Klein Autoteile Vertriebsges.m.b.H.
(FN 61656x) räumt der Stadt Innsbruck
an Grundstück 780/2 KG Amras wieder
ein Vorkaufsrecht für alle Veräußerungsarten im Sinne der
§§ 1072 ff ABGB ein. Vom Vorkaufsrecht nicht umfasst sind sämtliche gesellschafts- und unternehmensrechtlich
zulässigen Umgründungsvorgänge
(formwechselnd und übertragend). Die
Stadt Innsbruck nimmt dieses Vorkaufsrecht ausdrücklich an.
Aktuelle Stunde zum Thema
"Wohnen im Alter - Eine kommunale Herausforderung auch in
Innsbruck!?" (Themenauswahl
durch TSB)
Der Tagesordnungspunkt ist abgesetzt. Die
Aktuelle Stunde wird auf die Sitzung des
Gemeinderates am 10.10.2019 verschoben.
Maglbk/26281/MD-SO/77