Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 2019-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.43
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In diesem Zusammenhang sprach die Kontrollabteilung Empfehlungen
aus, die u.a. auch die buchhalterische Abwicklung von Sponsorbeträgen betraf.
Im Rahmen der Stellungnahme des Anhörungsverfahrens wurde seitens der IIG KG bezüglich der Empfehlungen eine Abklärung zugesagt.
6 Finanzierung Anschaffungskosten durch IIG KG
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Zusammensetzung
Position „Hauptmietzins/Annuität“ gemäß
Mietvertrag
Als wesentlicher Bestandteil des monatlichen Gesamtmietzinses wurde in dem zwischen der Stadt Innsbruck und der IIG KG abgeschlossenen Mietvertrag die Position „Hauptmietzins/Annuität“ im Betrag von
netto € 64.769,28 angeführt.
Diese Summe gliedert sich im Detail in einen Betrag von € 59.134,19
für Annuitätenzahlungen und einen Betrag von € 5.635,09 (0,5 % p.a.
des Nettokaufpreises vom Mietgegenstand) für Instandhaltungsaufwendungen.
Der als „Annuität“ angesetzte Betrag in Höhe von monatlich
€ 59.134,19 bezieht sich auf die für die Finanzierung der (Gesamt-)Anschaffungskosten bezüglich des Mietgegenstandes von der
IIG KG bei zwei Banken beanspruchten Darlehen.
Gesamtfinanzierungsbedarf gemäß
Mietzinskalkulation –
Finanzierung mittels
zweier Bankdarlehen
Von der IIG KG wurde der Gesamtfinanzierungsbedarf (Kaufpreis,
bauliche Sonderwünsche, Nebenkosten, Kosten für Projektentwicklung und Planung sowie nicht abzugsfähige Vorsteuer) in der maßgeblichen Mietzinskalkulation (vom 20.04.2018) mit € 19.198.624,22
angegeben.
Dieser gesamte Finanzierungsbedarf wurde von der IIG KG durch die
Beanspruchung von zwei Bankdarlehen (bei unterschiedlichen Banken) abgedeckt, für welche von der Stadt Innsbruck – wie üblich aus
konditionellen Gründen – die Haftung als Bürge- und Zahler gemäß
§ 1357 ABGB übernommen worden ist.
25-jähriges
Fixzinsdarlehen
im Betrag von
€ 9.500.000,00
Der Darlehensvertrag für ein Fixzinsdarlehen im Betrag von
€ 9.500.000,00 datiert vom 25.05.2016. Es weist eine Laufzeit von
25 Jahren auf und ist ab 31.03.2017 in (100) vierteljährlichen Pauschalraten zurückzubezahlen. Es musste von der IIG KG als Darlehensnehmerin zur Gänze bis spätestens 31.12.2016 in Anspruch genommen werden. Die bis zur Fälligkeit der ersten Pauschalrate anfallenden Zinsen waren vierteljährlich separat zu bezahlen. Der mit der
Bank vereinbarte Fixzinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit wurde
im Darlehensvertrag mit 1,85 % p.a. festgeschrieben.
Zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung belief sich die von der
Bank zur Verrechnung gebrachte vierteljährliche Pauschalrate auf
einen Betrag von € 119.234,36.
Die von der Kontrollabteilung vorgenommene Verifizierung der bisherigen Zins- und Tilgungsverrechnung hinsichtlich dieses Fixzinsdarlehen ergab keine Beanstandungen. Zum Zeitpunkt des Abschlusses
der Prüfungshandlungen Mitte Juni 2019 haftete dieses Darlehen mit
einem Betrag von € 8.809.020,93 zur Rückzahlung aus.
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Zl. KA-03529/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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