Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Kurzprotokoll_gsw.pdf
- S.65
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In Anlehnung an die bundesrechtlichen Vorschriften (VRV 1997) hat die
Stadt Innsbruck gemäß § 71 Abs. 2 IStR der Haushaltsrechnung eine
Vermögensrechnung anzuschließen, in welcher der Anfangsbestand, die
Veränderungen und der Endstand des Vermögens und der Schulden der
Stadt Innsbruck nachzuweisen sind.
Veröffentlichungspflicht
Nach § 73 Abs. 1 IStR hat der Bürgermeister die Jahresrechnung (Haushalts- und Vermögensrechnung) für das abgelaufene Haushaltsjahr unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen bis Ende Juni dem GR
zur Prüfung und Erledigung vorzulegen. Vor der Vorlage an den GR ist
die Jahresrechnung durch zwei Wochen im Magistrat der Stadt Innsbruck
zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.
Die Vermögensrechnung 2018 lag in der Zeit vom 08.05. bis einschließlich 22.05.2019 zur allgemeinen Einsichtnahme auf; demnach ist der
Veröffentlichungspflicht entsprochen worden.
Gliederung und
Bilanzbestände
Die Gliederung der Aktiv- und Passivposten des Vermögens- und Schuldennachweises der Stadt Innsbruck hat sich an den gemäß § 224 Abs. 2
UGB gesondert auszuweisenden Bilanzposten orientiert und ist somit an
das Unternehmensrecht angeglichen worden.
Im Zusammenhang mit Beständen einzelner Bilanzpositionen hat die
Kontrollabteilung an die vor dem Hintergrund der im Rahmen der Prüfung
des Vermögens- und Schuldennachweises 2017 aufgezeigten Unstimmigkeiten erinnert, wodurch diese eine Änderung erfahren haben. Wie
die Einschau in die diesbezügliche Vermögens- und Schuldenrechnung
2018 zeigte, hat das Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling der
MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung sämtliche im
Vorjahresbericht angeführten Anregungen der Kontrollabteilung berücksichtigt.
Immaterielle
Vermögensgegenstände
Unter der Bilanzposition Immaterielle Vermögensgegenstände sind identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz
erfasst. Durch die im Jahr 2018 erfolgten Zugänge (Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus
abgeleitete Lizenzen) von rd. € 392,3 Tsd. und vorgenommenen Abschreibungen in Höhe von rd. € 267,9 Tsd. erhöhte sich der Buchwert
der Immateriellen Vermögensgegenstände gegenüber dem Vorjahr um
rd. € 124,4 Tsd. auf rd. € 1,5 Mio.
Die Zugänge des Jahres 2018 setzten sich im Wesentlichen aus den
Aufwendungen für Individualkomponenten und Change Requests im Zusammenhang mit dem ERP-System „GeOrg“ in Höhe von insgesamt rd.
€ 50,0 Tsd. zusammen. Des Weiteren sind entsprechende Softwareerweiterungen und -anpassungen sowie Lizenzen (bspw. für die Bibliotheksverwaltung LITTERA, für Personalmanagement sowie für Verkehrsplanung und Umwelt) mit einem Wert von rd. € 168,2 Tsd. erworben worden.
Sachanlagen
Als Sachanlagevermögen sind Vermögenswerte (physische Gegenstände) definiert, die dem Unternehmen langfristig zur Verfügung stehen sollen. Im Konnex damit waren im Vermögens- und Schuldennachweis der
Stadt Innsbruck zum 31.12.2018 im Vergleich zum Vorjahr nachstehende, in Euro ausgewiesene Vermögenswerte angeführt:
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Zl. KA-12516/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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