Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf

- S.26

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 86 -

Immobilien GmbH & Co KG (IIG) die
Attraktivierung des Brunnens miteinbeziehen möge.

Kommunalbetriebe AG (IKB) zurückgestellt. Eine Entsorgungsmöglichkeit von
Akten und Dokumenten für haushaltsübliche Mengen wurde im Bereich des
Bürgerservice-Büros zwischenzeitlich
eingerichtet.

Die Sozialraumanalyse Neuarzl-Olympisches Dorf ist noch nicht abgeschlossen. Der geladene, städtebauliche Ideenwettbewerb wurde noch nicht durchgeführt
-

Auch nach einer Präzisierung ihrer
Stellungnahme durch die IKB und Wiedervorlage an den Stadtsenat wurde
der Akt zu weiteren Beratungen auf Ersuchen der Gemeinderatspartei "Für
Innsbruck (FI)" zurückgestellt.

GfGR/38/2019
"Kapuzinergasse, Bereich Teestube,
Ortspolizeiliche Vorschriften betreffend
Alkoholverbot" (GR Wallasch)

Der Antrag wird nach den internen Beratungen dem Bürgermeister wieder
vorgelegt werden.

Zuweisung an den Stadtsenat zur selbständigen Erledigung am 28.03.2019.
Der Stadtsenat hat den Akt in seiner
Sitzung vom 10.04.2019 auf Ersuchen
der Gemeinderatspartei Für Innsbruck
(FI) zurückgestellt. Eine Behandlung ist
noch ausständig.
-

GfGR/39/2019
"Stadt Innsbruck, Entsorgungsmöglichkeiten von Akten und Dokumenten
nach den Richtlinien der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO)" (StRin
Mag.a Oppitz-Plörer)
Zuweisung an den Stadtsenat zur selbständigen Erledigung am 28.03.2019.
Der Stadtsenat hat am 10.04.2019 beschlossen, die Magistratsdirektion mit
der Einholung einer Stellungnahme zu
beauftragen, ob im Bereich des Bürgerservice-Büros eine entsprechende
Anlaufstelle geboten werden kann, bei
der kleinere "Haushaltsmengen" datenschutzkonform entsorgt werden können.
Darüber hinaus hat der Stadtsenat beschlossen, die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) mit der Frage zu befassen, welche Kosten mit einem generellen Angebot für eine datenschutzkonforme Entsorgung von den entsprechend zu entsorgenden Dokumenten
entstehen würden, falls ein neues diesbezügliches Geschäftsfeld der IKB eröffnet werden sollte.
Nach Vorliegen der Stellungnahmen
hat der Stadtsenat den Akt in seiner
Sitzung vom 11.09.2019 zur neuerlichen Prüfung durch die Innsbrucker

GR-Sitzung 27.02.2020

12.

Wahl der zweiten Stellvertreterin
bzw. des zweiten Stellvertreters
des Bürgermeisters

Bgm. Willi: Ich bitte die im Stadtsenat vertretenen Parteien um Ihre Wahlvorschläge
zum zweiten Stellvertreter bzw. zur zweiten
Stellvertreterin des Bürgermeisters. Ich darf
darauf hinweisen, dass mir diese Wahlvorschläge schriftlich vorzulegen sind und von
der Mehrheit der Mitglieder der jeweiligen
Gemeinderatspartei unterfertigt sein müssen.
Gemäß § 85 Abs. 3 IWO schlägt die Gemeinderatspartei
"Innsbrucker Volkspartei (ÖVP)" zur Wahl
der/des 2. Bürgermeister-Stellvertreterin/
Stellvertreters Ing. Mag. Anzengruber, BSc
vor.
Dieser Vorschlag ist von allen Mitgliedern
der Gemeinderatspartei ÖVP unterfertigt.
Gemäß § 85 Abs. 3 IWO bestelle ich zwei
WahlhelferInnen, die den stimmenstärksten
Parteien - GRÜNE und FPÖ - anzugehören
haben:
Für die Fraktion "Georg Willi - Die Innsbrucker Grünen" wurde Thomas Lechleitner
und für die Fraktion "FPÖ - Rudi Federspiel"
wurde Markus Lassenberger namhaft gemacht.
Es ist vorgesehen, dass die Wahl mittels
Stimmzettel durchgeführt wird. Eine Wahlkabine ist vorbereitet.