Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf

- S.55

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43.

MagIbk/30289/SP-BB-HÖ/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ-B13, Mariahilf - St. Nikolaus und Hötting, Bereich zwischen Höttinger Gasse, Riedgasse und Innstraße (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HÖB1_2E, Nr. HÖ-B1/3, Nr. HÖ-B1/5
und Nr. 15/ad), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B13, Mariahilf - St. Nikolaus und
Hötting, Bereich zwischen Höttinger Gasse,
Riedgasse und Innstraße (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. HÖ-B1_2E, Nr. HÖB1/3, Nr. HÖ-B1/5 und Nr. 15/ad), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, zu beschließen.
Wir haben uns in der heutigen Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte sehr intensiv mit dieser
Problematik in St. Nikolaus auseinandergesetzt. Es liegt ein einstimmiger Beschluss
des Ausschusses vor.
In St. Nikolaus gibt es zahlreiche Gebäude,
die durchaus schützenswert sind und charakteristische Gebäude darstellen. Bisher
wurden in diesem Bereich nur zwei Häuser
mit diesem Merkmal ausgewiesen. Durch
die neue Verordnung sollen jedoch einige
neue hinzukommen. 71 Gebäude werden
definiert.
Wir befinden uns jetzt erst im Auflageverfahren, was bedeutet, dass die BürgerInnen
ausreichend Gelegenheit haben, Stellungnahmen abzugeben. Diese Einsprüche werden im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte geprüft und im Gemeinderat wieder zur Kenntnis gebracht und
behandelt.
Ich würde daher den Gemeinderat ersuchen, dass er den folgenden Beschlüssen
des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte folgt.
GR Depaoli: Diese Maßnahme erscheint
mir für St. Nikolaus sehr sinnvoll.

GR-Sitzung 27.02.2020

Ich habe jetzt aber eine andere Frage, da
wir in letzter Zeit öfters über die Veröffentlichung von Akten, die in Ausschüssen behandelt und abgestimmt wurden, debattiert
haben. Bevor eine Behandlung dieser im
Gemeinderat erfolgt, darf es keine Veröffentlichung geben.
Heute um 10:25 Uhr hat die Fraktion der
Innsbrucker Grünen (GRÜNE) folgenden
Post abgegeben:
"Soeben wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte ein weiterer wichtiger Schritt für die schützenswerten
Stadtteile Mariahilf - St. Nikolaus gesetzt."
Über das Thema, dass Dinge aus den Ausschüssen nicht öffentlich gemacht werden
dürfen, haben wir jetzt schon oft debattiert.
Wie kann es sein, Herr Bürgermeister, dass
genau 25 Minuten nach Beendigung der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte Deine Fraktion
so eine Meldung ins Internet gibt?
Ich habe mir auch noch die ersten drei Personen, die diesen Post geteilt haben, herausgesucht. Das waren GRin Duftner,
GR Schulze und Alt-GR Mag. Fritz. Herr
Bürgermeister, ich möchte Dich fragen, was
Du dazu sagst?
Bgm. Willi: GR Depaoli, darf ich Dich ehrlich fragen, ob Du nie einen Akt aus einem
Ausschuss in die Öffentlichkeit getragen
hast?
GR Depaoli: Nein, nie.
Bgm. Willi: Du hast heute schon am Beginn der Sitzung des Gemeinderates erzählt, dass im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte bei einem Akt
ein Passus gestrichen worden ist.
(GR Mag. Krackl: Du warst heute gar nicht
im Ausschuss!)
Du warst gar nicht in dieser Sitzung anwesend und hast einen Tatbestand, der dort
behandelt wurde, in einer öffentlichen Sitzung erzählt.
GR Depaoli: Aufgrund dessen, dass dieser
Akt für mich ab Mittag auf der Plattform abrufbar war.
Herr Bürgermeister, wenn das bei meiner
Wortmeldung zur "Aktuellen Stunde" ein
Problem gewesen wäre, hätten mich sicher
viele gleich darauf aufmerksam gemacht.