Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf

- S.77

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- 138 -

Gerade im Kulturbetrieb darf man sich als
PolitikerIn nicht nur in Kulturveranstaltungen
sonnen, sondern man muss auch berücksichtigen, was mit der Belegschaft passiert.
Sie muss entsprechend die Möglichkeit haben, zu erfahren, was um sie herum passiert.
Dieser Antrag wurde damals geprüft. Ich
hatte mir den Akt extra schicken lassen, bevor ich diesen Antrag gestellt habe. Aus den
Unterlagen ist klar ersichtlich, dass ein
Stimmrecht für die Belegschaft nicht möglich ist. Wenn ich darf, lese ich kurz ein Zitat
aus dem Prüfbericht vor:
"Alternativ bietet sich an, die drei derzeit fallweise Eingeladenen regelmäßig als Auskunftspersonen zu allen Punkten einzuladen, allerdings eben ohne Stimmrecht.
Dazu wäre vorab sinnvoll, eine Verschwiegenheitsverpflichtung der Genannten einzuholen, um sie diesbezüglich den Mitgliedern
gleichzustellen.
Die Vertreterinnen der GesellschafterInnen,
LRin Dr.in Pallfrader und Frau Bürgermeisterin, sind zuletzt übereingekommen, dass die
derzeitige Regelung (Einladung zu jenen
Tagesordnungspunkten, die das Personal
betreffen) beibehalten werden soll. Eine
Teilnahme an der gesamten Sitzung wurde
abgelehnt."
Vielen Dank für die positiven Rückmeldungen, die ich im Vorfeld bekommen habe. Ich
bin aber schockiert über manche Aussagen
von KollegInnen im Gemeinderat. Zuerst hat
es geheißen, wenn es der politische Wille
der EigentümervertreterInnen ist, dürfen BelegschaftsvertreterInnen ohne Stimmrecht
an den Sitzungen teilnehmen, dann hat man
gemeint, das Gesetz hat sich geändert, es
ist bereits alles ausjudiziert! Das sind keine
Informationen, die wirklich auf Fakten basieren.
Ich habe sowohl mit dem Betriebsrat in Linz
als auch mit jenen anderer Städten telefoniert und werde nun einige Beispiele bringen: Die Bundestheater-Holding, also Wiener Staatsoper GmbH, Volksoper Wien
GmbH, Burgtheater GmbH, die repräsentativen Bühnen der Republik, haben in den
Aufsichtsräten je zwei BetriebsrätInnen, die
sogar ein Stimmrecht haben, weil sie dem
Bundestheatergesetz unterliegen.

GR-Sitzung 27.02.2020

Bei den Vereinigten Bühnen Wien, das ist
ebenfalls eine Holding, gibt es fünf BetriebsrätInnen mit Stimmrecht. Das ist möglich,
weil sie nicht allein ein Theaterbetrieb sind.
In Tirol ist gar nichts möglich, die BetriebsrätInnen werden ausschließlich zu Informationszwecken eingeladen und müssen dann
den Raum verlassen.
In Klagenfurt befinden sich die Bühnen noch
im Eigentum der Stadt und es gibt einen
Beirat. Bei der Graz-Holding sind BeirätInnen als Gäste dabei. Auch in Niederösterreich gibt es eine eigene Holding und auch
da ist es möglich! Es geht also fast überall im Rahmen der Gesetze -, nur nicht hier in
der Stadt Innsbruck.
Ich bin wirklich schockiert darüber, dass
man für eine Sache ist, wenn man nicht
selbst am Ruder steht, und dann plötzlich
dagegen. Die GRÜNEN mit Bgm.Stellv.in Mag.a Schwarzl sagen jetzt ganz
klar, dass sie das nicht wollen. Punkt! Darum geht es, es ist kein politischer Wille da!
Ich habe es schon beim Stadtcarré gesehen, dass man in Sachen Wirtschaftspolitik
in der Opposition links und jetzt, weil man in
der Regierung ist, dermaßen rechts und arbeitnehmerfeindlich arbeitet! Das hat sich
auch in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte bestätigt. Das schockiert mich wirklich.
Euch muss klar sein, dass so etwas nicht
von Sympathien gegenüber dem Betriebsrat
abhängt, sondern es um etwas Grundsätzliches geht, nämlich um die Selbstbestimmung der MitarbeiterInnen, um gelebte
Transparenz in einem öffentlichen Betrieb,
der von den SteuerzahlerInnen finanziert
wird!
Wir haben eine Stellungnahme der Mag.Abt. I, Präsidialangelegenheiten, und der
Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, aus der hervorgeht,
dass es rechtlich möglich ist. Deshalb habe
ich "ohne Stimmrecht" gefordert und bitte
um Eure Zustimmung.
Ich weiß, Ihr werdet diesen Antrag aus
Gründen, die sich mir nicht erschließen, ablehnen, aber ich bitte Herrn Bürgermeister
darum. Ich habe den Antrag nochmals gestellt, weil vorher StRin Mag.a Oppitz-Plörer
Bürgermeisterin war. Ich respektiere ihre