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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf

- S.81

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- 142 -

Zeigt mir bitte das Gesetz, das sagt, dass
Zuhören für BelegschaftsvertreterInnen
nicht möglich ist, und kommt nicht mit dem
GmbH-Gesetz, denn das greift hier nicht.

StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich denke, der
Antrag wäre damals schon a limine zurückzuweisen gewesen, juristisch ist er gar nicht
mehr zu diskutieren.

Das wollte ich richtigstellen: Es gibt kein
OGH-Urteil und kein Gesetz, das das verbietet.

Wenn GR Onay sagt, Herr Bürgermeister
könnte das vereinbaren, ist das insofern
nicht richtig, dass es eine entsprechende
Prüfung von Seiten der Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck, des Notariats Dr. Schwarz gibt. Mag. Oberhammer
hat hier folgende Stellungnahme abgegeben:

GR Depaoli: Was ist mit der grünen Transparenz, Herr Bürgermeister? Du hast immer
von Transparenz gesprochen! Die GRÜNEN - ich habe es mir ausgedruckt - haben
am 24.04.2014 mit acht MandatarInnen diesem Antrag zugestimmt. Mehr Mandate hatten sie damals noch nicht und mir wäre lieb,
es wäre heute auch noch so. Jetzt plötzlich
seid Ihr dagegen! Was hat sich denn geändert, Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl? (Unruhe im Saal)
Geändert hat sich gar nichts!
(Bgm.-Stellv. Mag. Schwarzl: Doch!)
in

a

Wissen Sie was sich geändert hat? Ich unterstelle Ihnen Folgendes: Im Gegensatz zu
damals ist die Chemie zum heutigen Betriebsrat etwas gestört. Die war wahrscheinlich besser, weil der damalige Betriebsrat
vielleicht mit dem Fahrrad oder dem Tandem unterwegs war und der heutige etwa
mit einem Auto fährt. Das kann sein!
Geändert hat sich gar nichts! Seit Ihr in der
Regierung seid und den Bürgermeister
stellt, seid Ihr GRÜNEN "UmfallerInnen"! Ihr
fallt auch noch im Liegen um. (Beifall)
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl, was hat sich
geändert? Geändert hat sich gar nichts!
GR Onay, danke, dass Du den Antrag gestellt hast. Es ist mir ein Rätsel, warum Ihr
so gegen Transparenz seid. Was ist dabei,
wenn ein/e Betriebsrat/rätin bei diesen Sitzungen - ohne Stimmrecht - mitbekommt,
was im Betrieb vor sich geht und er/sie sich
vielleicht noch einbringen kann?
Es ist echt traurig! Schämt Euch, dass Ihr
damals gesagt habt, dass Ihr das wollt und
jetzt wollt Ihr es nicht mehr. Ihr seid schlichtweg nicht glaubwürdig, Ihr seid "UmfalllerInnen".
(Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl: Das ist so,
da kann man nichts machen!)

GR-Sitzung 27.02.2020

"Die Regelungen aus unternehmensrechtlicher Sicht stellen fest, dass Personen, die
weder dem Aufsichtsrat angehören noch
Geschäftsführer sind, an den Sitzungen des
Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse nicht
teilnehmen dürfen."
Weiters wird angeführt, dass man zu einzelnen Punkten Personen beratend einladen
kann. Das hat Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl
bereits richtig festgestellt. Deshalb kann
auch ALin Mag.a Neu nicht generell an solchen Sitzungen teilnehmen.
Allenfalls gebe es die Möglichkeit, dass man
parallel einen Beirat einrichtet, wobei ich es
für viel effizienter halte, wenn die Geschäftsführung öfter mit den VertreterInnen
des Betriebsrates zusammentrifft und berät,
als es Sitzungen des Aufsichtsrates gibt.
Das ist für uns, als Mitglieder des Aufsichtsrates augenscheinlich besser.
Bei Beginn der Sitzung des Aufsichtsrates
sind die ArbeitnehmervertreterInnen eingeladen und haben ausreichend Zeit, ihre Anliegen auch darzulegen. Es ist nicht so, wie
GR Onay sagt, dass sie schnell irgendwie
abgefertigt werden. Das ist nicht der Fall.
Den Anschein zu erwecken, dass Transparenz fehlt! Transparenz ist ja so ein Megatrend! Ich wüsste nicht, was hier nicht
transparent wäre, natürlich im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen! Wir sind wieder
dort, wo unser Tag heute begonnen hat, bei
den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl hat bereits
festgestellt, dass es für den Bereich von
Kulturunternehmen und in dem Fall auch für
die Tiroler Landestheater- und Orchester
GmbH Innsbruck einen anderen Rahmen
gibt.