Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf

- S.82

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- 143 -

Abschließend, zur Feststellung, dass Herr
Bürgermeister das einseitig abändern
könnte und es nur an der anderen Position
der GRÜNEN liege: Diese Regelungen zur
Teilnahme oder eben Nichtteilnahme sind
zwingend und können durch den Gesellschaftsvertrag oder durch eine Geschäftsordnung nicht abgeändert werden.
Ich verrate nicht zu viel aus der entsprechenden Sitzung des Aufsichtsrates, dass
die Geschäftsführung bis zuletzt jeglichen
Weg - auch wenn es hier eine Weisung des
Bürgermeisters geben würde, die aber
rechtswidrig wäre - beschreiten würde, im
Sinne des Gesamtunternehmens, im Sinne
des Theaterunternehmens, im Sinne der
künstlerischen Freiheit, dass diese Bestimmungen entsprechend eingehalten werden.
Von außen hereinzutragen, dass das quasi
intransparent wäre und es würde nicht mit
der Belegschaftsvertretung gesprochen etc.,
möchte ich auch im Namen der Geschäftsführung vehement zurückweisen. Es gibt
überall Verbesserungsbedarf, wo Menschen
tätig sind, aber ich freue mich, dass Intendant und Geschäftsführer heute verlängert
wurden.
GR Heisz: Ich kann direkt an
StRin Mag.a Oppitz-Plörer anschließen. Alles, was sie gesagt hat, erlebe ich als Mitglied dieses Aufsichtsrates ebenso.
in

Weil immer wieder das Wort Transparenz
gefallen ist: Ich glaube, man darf Transparenz nicht als Gegenteil von Vertraulichkeit
betrachten. Vertraulichkeit in Sitzungen des
Aufsichtsrates ist nicht nur vorgeschrieben,
sondern auch gut und im Sinne des Hauses, das AufsichträtInnen zu vertreten und
zu kontrollieren haben.
Als Sozialdemokratin schlagen bei diesem
Thema natürlich zwei Seelen in meiner
Brust. Einerseits bin ich reflexartig dafür,
BetriebsrätInnen, Personalvertretung etc.
möglichst oft einzubinden. Als Aufsichtsrätin
sehe ich das etwas differenzierter und weiß
mittlerweile, dass da unter Umständen Themen besser ohne ZuhörerInnen - auch solche aus dem Haus - besprochen sind.
Die rechtliche Lage ist bereits mehrfach geklärt. Wenn ich höre, dass einer der drei Betriebsräte derzeit davon träumt, den Europäischen Gerichtshof in dieser Angelegenheit

GR-Sitzung 27.02.2020

anzurufen, weiß ich nicht, wie das gehen
soll, aber wir werden sehen.
Was mich dabei immer wieder wundert, wir
sind alle auf die Gesetze vereidigt, haben
auf die Einhaltung der Gesetze geschworen! Das stimmt immer so lange, bis es jemandem in irgendeiner Weise nicht in den
Kram passt. Dann heißt es, da könnte man
ja freiwillig … und es ist doch alles egal.
Das finde ich eigentlich etwas merkwürdig
und nicht den Transparenzregeln, von denen hier immer wieder gerne gesprochen
wird, entsprechend.
Der langen Rede kurzer Sinn - denn es will
ja schon niemand mehr diskutieren und zuhören, was ich gut verstehen kann -, mein
Klubobmann hat für mich schon Stimmenthaltung angemeldet. Ich möchte das bekräftigen.
GR Lassenberger: Ich möchte zur Geschäftsordnung anführen: GRin Heisz, wenn
Du Mitglied im Aufsichtsrat bist, dann stellt
sich mir die Frage, ob Du bei diesem Punkt
der Tagesordnung nicht befangen bist und
den Raum verlassen müsstest?
Bgm. Willi: Nein, das betrifft nicht die Rolle
der AufsichtsrätInnen.
GR Lassenberger: Okay, ich habe es angeführt. Wenn Ihr sagt, das passt so, dann
passt es.
Ich kann grundsätzlich der Intention des Antrages sehr viel abgewinnen und die Aussagen von GR Buchacher nur bestätigen. Es
war in allen Gesellschaften, in denen es Betriebsräte oder Personalvertreter gibt, ein
hartes Stück Arbeit, sich da oder dort eine
Mitsprache oder sogar ein Stimmrecht zu
erarbeiten.
Oft ist es so, dass man schon einige Zeit
dafür aufwenden muss, mit Vorgesetzten
dahingehend ein Einvernehmen herzustellen, dass man - auch wenn es laut Gesetz
vielleicht nicht so ist -, im Sinne der Information, doch sehr ratsam ist, jemanden mit ins
Boot zu holen.
Wir haben gehört, man könnte Betriebsräte
bei einzelnen Punkten als Berater hinzuholen. Jetzt stellt sich mir die Frage - es wird
bei sehr vielen Punkten möglich sein -, warum macht man das nicht so?