Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf

- S.168

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Im Vergleich zum Rechnungsjahr 2017 wurden zur Bedeckung von Investitionsvorhaben im Außerordentlichen Haushalt 2018 Finanzmittel von
insgesamt € 24.429.217,75 (VJ: € 17.570.000,00) aus dem Ordentlichen
Haushalt zugeführt. Sohin ergab sich eine rechnerische Mehrausgabe
gegenüber dem Vorjahr um mehr als € 6.859.217,75 (bzw. +39,0 %).
Finanzausgleich
2017 bis 2021

Nach neun Jahren (2008 bis 2016 - FAG 2008) wird seit dem Vorjahr der
Finanzausgleich neu geregelt. Das hierfür maßgebende Bundesgesetz,
mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2017 bis 2021 verfügt wird
und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen wurden
(Finanzausgleichsgesetz 2017 - FAG 2017), trat mit 01.01.2017 in Kraft.
Mit dem Finanzausgleich werden im Wesentlichen die Kostentragung der
jeweiligen Gebietskörperschaften, die Verteilung der Besteuerungsrechte
und Abgabenerträge sowie Finanzzuweisungen und Zuschüsse geregelt.
Für die Gemeinden ergibt sich vor allem eine einfachere Ertragsanteilsberechnung und sieht der (neue) Finanzausgleich zusätzliche Mittel für
strukturschwache Gemeinden und den Integrationsbereich vor. Zudem
werden mit dem Finanzausgleich für die Jahre 2017 bis 2021 verschiedene Strukturreformen umgesetzt.

Ausschließliche
Gemeindeabgaben

Aus dem Titel „Ausschließliche Gemeindeabgaben“ wurden im Wirtschaftsjahr 2018 Steuern, Nebenansprüche, Interessentenbeiträge, Verwaltungsabgaben, Kommissionsgebühren und Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen in Höhe von rd. € 119,3 Mio. vorgeschrieben. Gegenüber dem Präliminare von insgesamt rd. € 117,9 Mio.
waren daher Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 1,4 Mio. bzw. 1,2 % zu
verzeichnen.
Ein Vergleich der im Jahr 2017 ausgewiesenen Vorschreibungen an
„Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ in Höhe von rd. € 116,7 Mio. mit
jenen des Jahres 2018 zeigte Mehreinnahmen von rd. € 2,5 Mio. bzw.
2,2 %, die im Wesentlichen auf die Erhöhung der Einnahmen aus der
Kommunalsteuer und aus den Benützungsgebühren für die Abfallbeseitigung zurückzuführen sind.
Mit einem Betrag von rd. € 61,9 Mio. oder 51,9 % stellt die Kommunalsteuer die wesentlichste Einnahmenquelle in Bezug auf die „Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ dar. Im Vergleich zum Jahr 2017 hat die Stadt
Innsbruck im Prüfungsjahr 2018 um rd. € 2,6 Mio. mehr Kommunalsteuer
in Rechnung gestellt.
Darüber hinaus sind die Grundsteuer für Grundvermögen mit rd.
€ 11,9 Mio. oder 10,0 %, die Gebrauchsabgabe mit rd. € 7,9 Mio. oder
6,9 %, die Kurzparkzonenabgabe (inkl. Anwohnerparkkarten) mit rd.
€ 8,2 Mio. oder 6,6 %, sowie die Interessentenbeiträge in Höhe von rd.
€ 5,0 Mio. oder 4,2 % der „Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ bedeutende Einnahmen.
An Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen
und -anlagen hat die Stadt Innsbruck im Jahr 2018 einen Betrag von gesamt ca. € 21,9 Mio. vorgeschrieben.

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Zl. KA-12516/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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