Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf

- S.189

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Komplexität der Parameter und Projekte
Unterschiedliche Grade von Professionalität in der Abwicklung
Unterschiedlich gegebenes Konsensbestreben bzw. Akzeptanz öffentlicher Anforderungen
Oft zu hohe Erwartungen der Möglichkeiten/ Ausnutzungen

Bei der Benennung von konkreten Fällen könnte eine eingehende Analyse
dargelegt werden.
Es bestand ein starker politischer Konsens für die Einführung eines Gestaltungsbeirates, um die Baukultur zu fördern und zu stärken – wie in anderen
österreichischen Städten auch. Der Beirat hat sich seit vielen Jahren sehr gut
bewährt. Die Vorlage von Projekten erfolgt gemäß den vom Gemeinderat beschlossenen Statuten - dies betrifft einen kleinen Teil aller Baueingaben. Bei
etlichen Projekten und Gebietsentwicklungen konnte eine erhebliche Qualitätssteigerung und Optimierung im Sinne der BauwerberInnen erzielt werden.
Neben der Befassung des IGB im Bauverfahren wird von vielen BauträgerInnen auch die Möglichkeit genutzt, bei der Projektentwicklung vor dem Genehmigungsverfahren den IGB einzubinden. Wenn in dieser Phase bereits ein reifes Projekt befürwortet wird, erfolgt kein Zeitverlust im Genehmigungsverfahren.
Eine gewisse Zeitersparnis könnte erreicht werden, wenn die ProjektwerberInnen vermehrt das Angebot der Voranfrage in Anspruch nehmen würden.
Frage 7:

Welche Auflagen oder Anforderungen könnte die Stadt Innsbruck zurücknehmen
oder ändern, um privaten ProjektwerberInnen die Projektumsetzung zu erleichtern
bzw. diese zu beschleunigen?

Antwort:

a) Verzögerungen, die nicht im Einflussbereich der Behörde liegen:
Andere österreichische Städte haben zur Beschleunigung der Bauverfahren
eine sogenannte Koordinations- bzw. Anlaufstelle (auch Vorprüfungsstelle
genannt) eingerichtet. Der/Die Bauwerber/in sucht bei diesem Modell vor Einreichung des Bauansuchens mit den Projektunterlagen diese Koordinationsstelle auf, um mit dem/der Koordinator/in anhand einer Checkliste die für das
Bauverfahren notwendigen und erforderlichen Unterlagen auf Vollständigkeit
und Mängelfreiheit zu überprüfen (Vorprüfung). Erst nach dieser Prüfung erfolgt dann die Einreichung. Durch eine derartige Vorprüfung kann die Verzögerung der Bauverfahren dann hintangehalten werden, wenn die Verzögerung
auf unvollständige oder mangelhafte Einreichunterlagen zurückzuführen ist.
Die Einrichtung einer derartigen Koordinationsstelle wurde vom Baurechtsamt bereits 2011 angeregt.
b) Verzögerungen, die im Einflussbereich der Behörde liegen:
Bereits zum Zeitpunkt der Einrichtung des Innsbrucker Gestaltungsbeirates
(IGB) wurde von der Baubehörde die Befürchtung geäußert, dass sich
dadurch die Bauverfahren erheblich verzögern werden. Die Praxis zeigt, dass
die meisten Verzögerungen im Einflussbereich der Behörde auf den IGB zurückzuführen sind. Hier wäre zu überdenken, ob überhaupt (während eines
laufenden Bauverfahrens) und mit welchen Projekten der IGB befasst werden
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