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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf

- S.187

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Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich zwar die EFQ von 88,43 % auf
91,18 %. Im 10-jährigen Vergleich errechnet sich allerdings somit – wie
seit dem Jahr 2009 – auch im Haushaltsjahr 2018 eine deutlich unter der
100 %-Marke liegende EFQ.
Diese deutlich unter der 100 %-Marke liegende EFQ des Jahres 2018 ist
wiederum auf ein im mehrjährigen Vergleich sehr investitionsstarkes
Budget (hoher AO-Haushalt) im Haushaltsjahr 2018 bzw. genau genommen dessen Finanzierung zurückzuführen.
Die Finanzierung des AOH 2018 erfolgte im Wesentlichen einerseits
durch projektbezogene Zuschüsse von Bund und Land bzw. Bedarfszuweisungen des Landes und andererseits aus Eigenmitteln der Stadt Innsbruck (Zuführung aus dem Ordentlichen Haushalt, Einnahmen aus
Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit, Veräußerung von unbeweglichem
Vermögen).
Darüber
hinaus
wurde
ein
Kreditbetrag
in
Höhe
von
€ 45.000.000,00 zur Finanzierung von Vorhaben des AOH 2018 beansprucht.
Schuldendienstquote
(SDQ)

Die Schuldendienstquote (SDQ) sagt aus, welcher prozentuale Anteil der
öffentlichen Abgaben (Eigene Steuern – KZ 10, Ertragsanteile –
KZ 11 und Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen
und -anlagen – KZ 12) für den Schuldendienst, also Kapital- und Zinstilgung, aufgewendet werden muss.
Für das Jahr 2018 ergibt sich eine SDQ (inkl. Leasingverpflichtungen) in
Höhe von 0,89 % (2017: 0,81 %) der öffentlichen Abgaben bzw. ein Gesamtschuldenstand in Höhe von € 121,66 Mio. (2017: € 78,35 Mio.).
Die Steigerung beim Schuldenstand bzw. der Schuldendienstquote ist
auf die in den Jahren 2016, 2017 und 2018 zur Finanzierung von Investitionsprojekten beanspruchten Kreditmittel zurückzuführen.
Die sich (seit dem Jahr 2015) ergebende Erhöhung des Schuldenstandes per 31.12. des jeweiligen Jahres wirkte sich auf die errechnete
Schuldendienstquote lediglich moderat erhöhend aus. Dies vor allem aus
dem Grund, da hinsichtlich der in den Jahren 2016, 2017 und 2018 neu
beanspruchten Kreditmittel bei der EIB während einer tilgungsfreien Zeit
von ca. 5 Jahren bzw. bei den 15-jährigen endfälligen Krediten lediglich
die anfallenden Zinsen zu bezahlen sind.

Verschuldungsdauer
(VSD)

Die Verschuldungsdauer (VSD) gibt an, wie lange die Rückzahlung der
bestehenden Schulden (und schuldenähnlichen Verpflichtungen wie
bspw. offene Leasingverpflichtungen) theoretisch auf Basis des Ergebnisses der laufenden Gebarung (KZ 91) dauert.
Im Vergleich zum Vorjahr (VSD 2017: 2,96 Jahre) kam es bei dieser
Kennzahl im Haushaltsjahr 2018 ebenso aufgrund der in den Jahren
2016, 2017 und 2018 neu beanspruchten Kreditmittel zu einer Erhöhung
auf 3,54 Jahre. Der Vollständigkeit halber wird von der Kontrollabteilung
darauf hingewiesen, dass bei der von ihr vorgenommenen Berechnung
der VSD die von der Stadt Innsbruck übernommenen Haftungen nicht
berücksichtigt worden sind.

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Zl. KA-12516/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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