Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-02-27-GR-Protokoll.pdf
- S.203
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(zu Punkt 37.)
Zl. KA-15088/2019
BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
III. QUARTAL 2019
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, III. Quartal 2019 eingehend behandelt und erstattet
mit Datum vom 13.02.2020 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 03.12.2019, Zl. KA-15088/2019
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat in
der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt
Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die
von der Buchhaltung durchgeführten Einnahme- bzw. Auszahlungsanordnungen samt zugehörigen Belegen genommen.
Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehmlich dem Baubereich zuzuschreiben sind. Im Rahmen der Kontrolle wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von
öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.
Anhörungsverfahren
Das gemäß § 53 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge
Skontoabzug –
Empfehlung
Von der Kontrollabteilung wurde eine Auszahlungsanordnung des
Amtes für Schule und Bildung überprüft. Dabei gelangte ein Betrag
von brutto € 4.132,66 für diverse Schulmöbel für eine städtische
Volksschule zur Auszahlung. Die Rechnung des Lieferanten war mit
17.06.2019 datiert. Bei der Bezahlung innerhalb von 30 Tagen wurde
eine 2 %ige Skontoabzugsmöglichkeit angeboten. Die Begleichung
der Rechnung erfolgte deutlich außerhalb der gewährten Skontofrist
ohne Beanspruchung des angebotenen Skontoabzuges.
Die Kontrollabteilung empfahl aus prinzipiellen Gründen, von Lieferanten angebotene Skontoabzugsmöglichkeiten künftig lückenlos auszunutzen.
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Zl. KA-15088/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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