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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf

- S.195

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Diese Ausgabe – 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf
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nach dem Eisenbahngesetz {EisbG 1957}). Dieses Gutachten befindet sich
in Fertigstellung.
Die Zulassung (Betriebsbewilligung) wird bis Ende März 2019 erwartet. Die
Beibringung der Betriebsbewilligung fällt in die Aufgaben des Lieferanten
und ist Bestandteil des Liefervertrags.
Frage 3:

Sind die sechs Wägen, die bisher geliefert wurden, bereits im Linienbetrieb?
a) Wenn nein, warum nicht? (Bitte um detaillierte Erklärung)
b) Wie lange wird es noch dauern, bis diese Garnituren den Linienbetrieb aufnehmen werden?

Antwort:

a) Nein, es liegt noch keine Betriebsbewilligung vor.
b) Siehe oben.

Frage 4:

Benötigt jeder einzelne Triebwagen eine Zulassung oder handelt es sich um eine
Serienproduktion, die nach der ersten Zulassung produziert wird?

Antwort:

Das Betriebsbewilligungsverfahren wird am ersten Fahrzeug abgeführt. Für
die weiteren Bahnen muss über eine fachkundige Person (§40-Person,
EisbG 1957) die bauartgleiche Ausführung für jedes weitere Fahrzeug bestätigt werden. Damit gilt die Betriebsbewilligung auch für diese Fahrzeuge.

Frage 5:

Sind die gelieferten Bahnen betriebsbereit oder müssen noch Fertigstellungsarbeiten (Innenausbau, Elektrotechnik etc.) seitens der IVB durchgeführt werden?
a) Wenn die Garnituren noch nicht betriebsbereit sind, bitte um Auflistung, welche
Fertigstellungsarbeiten von Seiten der IVB noch getätigt werden müssen. (Innenausbau, Elektronik etc.)
b) Wie viele Garnituren können zeitgleich in der dafür neu errichteten Remise fertig gestellt werden?

Antwort:

Die Bahnen werden betriebsbereit an die IVB durch den Fahrzeughersteller
übergeben. Nach der Anlieferung der jeweiligen Bahn erfolgt die Inbetriebsetzung durch den Fahrzeughersteller auf dessen Kosten. Dies ist Umfang
des Liefervertrags.
Von Seiten der IVB sind nur noch der Geldwechsler, Geldscheinprüfer und
das Fahrkartenverkaufsgerät einzubauen sowie Fahrgastinformationen anzubringen.

Frage 6:

Welche Ausstattung wurde für die Garnituren vereinbart? Gibt es dazu detaillierte
Ausführungen in einem Lastenheft und wie lauten diese konkret?

Antwort:

Über die Ausstattung der Fahrzeuge sowie die geforderten Funktionen gibt
es ein umfangreiches Pflichtenheft (ca. 400 Seiten), in dem alle Funktionen
und Ausstattungsdetails angeführt sind. Eine Weitergabe an dritte Personen
ist vertraglich nicht möglich.
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